flugwapsch62 schrieb:
Die Lampe kann er dir auch nicht in dem Zustand zurückgeben wie du sie abgegeben hast.
Wo steht das?
flugwapsch62 schrieb:
Die Lampe kann er dir auch nicht in dem Zustand zurückgeben wie du sie abgegeben hast.
Eddi schrieb:
Würde ein Anwalt wegen so einem kleinen Streitwert von 80 Euro überhaupt was unternehmen?
pandarul schrieb:
daß bereits bewiesen ist
pandarul schrieb:
flugwapsch62 schrieb:
Die Lampe kann er dir auch nicht in dem Zustand zurückgeben wie du sie abgegeben hast.
Wo steht das?
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geiz_ist_ungeil schrieb:
Tschuldigung Eddi,
du bist gerade zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort, hier tobt es etwas.
Eine genaue Einschätzung wird dir in der Tat nur ein Anwalt geben können.
ICH behaupte, daß du den Mangel im Rahmen deiner Möglichkeiten angegeben hast und der K das Aquarium genauso abgenommen hat!
Die Gegenmeinung liest du hier.
flugwapsch62 schrieb:
er hat sie geöffnet, damit kann er Veränderunge am Innenleben vorgenommen haben.
Selbst wenn nicht, Spuren sind vorhanden.
geiz_ist_ungeil schrieb:
Eine genaue Einschätzung wird dir in der Tat nur ein Anwalt geben können.
Eddi schrieb:
oder ob ich vor Ort beim Kauf des roten Flitzers mit den Spiegel hätte genauer anschauen müssen?
flugwapsch62 schrieb:
dieser Meinung schließ ich mich an.
flugwapsch62 schrieb:
karakorum666 schrieb:
...und außerdem:
Mault mich jetzt noch an, der Schrank wäre nur Presspappe und nichts wert - ja warum hat er die Presspappe denn gekauft??
In der Anzeige lese ich: Kombination Buche
In jedem Möbelhaus bekommste Buche, Esche, Eiche.....
In jedem Baumarkt bekommste Paneelen Buche, Esche, Eiche....
Damit ist das Dekor gemeint. Von einem Echtholzschrank lese ich nichts.
Im übrigen 80,- und dann Echtholz erwarten
Eddi schrieb:
so.... also ich muss es zurück nehmen - na toll
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pandarul schrieb:
flugwapsch62 schrieb:
er hat sie geöffnet, damit kann er Veränderunge am Innenleben vorgenommen haben.
Selbst wenn nicht, Spuren sind vorhanden.
Also wenn ich ne Lampe aufmache hinterlasse ich weder Spuren noch verändere ich den baulichen Zustand.
geiz_ist_ungeil schrieb:
Eine genaue Einschätzung wird dir in der Tat nur ein Anwalt geben können.
Was für ein Blech! Hier tobt gar nix, du vielleicht, was weiß ich.
Der Fall ist so glasklar wie wenig. Mangelhafte Ware ohne Gewährleistungsausschluß mit dem Beleg, daß der Mangel vorhanden war, auf dem Silbertablett.
Dazu braucht nun wirklich niemand zum Anwalt.