Großes Problem! Riesigen Ärger ---
Ware von Privat ersteigert,sie kam defekt mit Gehäuseschaden an. Für uns war ganz eindeutig klar, dass der VK es total unsachgemäß verpackt hatte, Karton war viel zu klein und zu weich, sehr mangelhafte Auspolsterung. Und das obwohl wir den VK vor Versand zweimal gebeten hatten, es bloß gut zu verpacken und auf das Transportrisiko hingewiesen hatten (aufgrund früherer schlechten Erfahrungen mit mangelhafter Verpackung).
Nach Erhalt der eingedrückten Ware reklamierte ich sofort beim VK. Dieser stellte sich völlig quer, war sehr unfreundlich , u.a. indem er behauptete er hätte die Ware genügend verpackt und ich soll Schadensanzeige beim Versandunternehmen machen. Sein Verhalten war mehr als unverschämt.Er war nicht bereit dafür zu haften, auch nicht nach einer Haftungsablehnung des Versandunternehmens. Zudem lag noch ein weiterer Verschleiß-Defekt vor, der nicht von einem Transportschaden herrührte, sondern der nicht in der AB des Verkäufers erwähnt worden ist.
Ich schickte dem VK Fotos von der mangelhaften Verpackung und vom Schaden, auch das half nichts. VK machte dhl dafür verantwortlich.
Ich brachte das Paket zur Post und machte eine Schadensanzeige. Auf dieser kreuzte ich an, dass das Paket nach Schadensgbegutachtung an mich den Empfänger, zurück soll. Zusätzlich legte ich ein extra Schreiben ins Paket, auf dem dies auch ausdrücklich stand, dass das Paket wieder an mich zurück soll.
Nun hat laut Sendungsverfolgung das Versandunternehmen das Paket irrtümlich an den Absender , also an den Verkäufer zurück geschickt, obwohl ich dem Verkäufer ausdrücklich mitgeteilt habe, er soll das Paket verweigern, falls es bei ihm ankommen sollte. Hat er nicht gemacht. Er hat es eigenhändig unterschrieben angenommen. Nun sitzen wir da : Geld weg, Ware auch weg, und keine Ware mehr als Beweis, gegen den VK rechtlich vorgehen zu können, da das Beweisstück, die Ware, obwohl von uns bezahlt und unser Eigentum, in seinen Händen ist.
Darf er das Paket öffnen?
Darf er es einbehalten?
Was ist wenn er an der Ware manipuliert?
wie kann ich jetzt noch Schadensersatz ohne Ware geltend machen?
Von DHl habe ich heute telefonisch mitgeteilt bekommen, dass dhl für den Schaden nicht haftet, da der VK es zu unsachgemäß verpackt hat (genau so wie wir es auch festgestellt haben,als wir das Paket erhielten)
was kann man da machen?
Ware wurde von uns bezahlt, wir sind der rechtmäßige Besitzer
Ware von Privat ersteigert,sie kam defekt mit Gehäuseschaden an. Für uns war ganz eindeutig klar, dass der VK es total unsachgemäß verpackt hatte, Karton war viel zu klein und zu weich, sehr mangelhafte Auspolsterung. Und das obwohl wir den VK vor Versand zweimal gebeten hatten, es bloß gut zu verpacken und auf das Transportrisiko hingewiesen hatten (aufgrund früherer schlechten Erfahrungen mit mangelhafter Verpackung).
Nach Erhalt der eingedrückten Ware reklamierte ich sofort beim VK. Dieser stellte sich völlig quer, war sehr unfreundlich , u.a. indem er behauptete er hätte die Ware genügend verpackt und ich soll Schadensanzeige beim Versandunternehmen machen. Sein Verhalten war mehr als unverschämt.Er war nicht bereit dafür zu haften, auch nicht nach einer Haftungsablehnung des Versandunternehmens. Zudem lag noch ein weiterer Verschleiß-Defekt vor, der nicht von einem Transportschaden herrührte, sondern der nicht in der AB des Verkäufers erwähnt worden ist.
Ich schickte dem VK Fotos von der mangelhaften Verpackung und vom Schaden, auch das half nichts. VK machte dhl dafür verantwortlich.
Ich brachte das Paket zur Post und machte eine Schadensanzeige. Auf dieser kreuzte ich an, dass das Paket nach Schadensgbegutachtung an mich den Empfänger, zurück soll. Zusätzlich legte ich ein extra Schreiben ins Paket, auf dem dies auch ausdrücklich stand, dass das Paket wieder an mich zurück soll.
Nun hat laut Sendungsverfolgung das Versandunternehmen das Paket irrtümlich an den Absender , also an den Verkäufer zurück geschickt, obwohl ich dem Verkäufer ausdrücklich mitgeteilt habe, er soll das Paket verweigern, falls es bei ihm ankommen sollte. Hat er nicht gemacht. Er hat es eigenhändig unterschrieben angenommen. Nun sitzen wir da : Geld weg, Ware auch weg, und keine Ware mehr als Beweis, gegen den VK rechtlich vorgehen zu können, da das Beweisstück, die Ware, obwohl von uns bezahlt und unser Eigentum, in seinen Händen ist.
Darf er das Paket öffnen?
Darf er es einbehalten?
Was ist wenn er an der Ware manipuliert?
wie kann ich jetzt noch Schadensersatz ohne Ware geltend machen?
Von DHl habe ich heute telefonisch mitgeteilt bekommen, dass dhl für den Schaden nicht haftet, da der VK es zu unsachgemäß verpackt hat (genau so wie wir es auch festgestellt haben,als wir das Paket erhielten)
was kann man da machen?
Ware wurde von uns bezahlt, wir sind der rechtmäßige Besitzer