Hallo,
als Projektarbeit im Rahmen meiner Ausbildung bin ich zur Zeit im Auftrag meines Arbeitgebers (Systemhaus) auf der Suche nach rechtlichen Informationen
für den Verkauf von "Ladenhütern" bei ebay.
Webseiten wie webscala.de das BGB und HGB haben mir schon sehr geholfen.
Ausgangssituation:
Wir haben eine Menge "Ladenhüter", Retouren, Teststellungen, etc . aus den Bereichen Hard- und Software, die sich i.d.R. schlecht im B2B Geschäft verkaufen lassen.
geplantes ToDo:
Meine Idee war jetzt, diese Artikel über ebay zu verkaufen und somit unsere Lagerbestände zu minimieren.
Wenn alle Artikel als gebraucht deklariert werden, wie sieht es dann mit der rechtlichen Situation aus?
- die Garantie entfällt bzw. wird unserseits ausgeschlossen (es sei denn es besteht noch Herstellergarantie)
- Gewährleistung kann ich aufgrund der Gebrauchtartikel auf 12 Monate reduzieren
- Rückgaberecht von 14 Tagen (inkl. 40,- €-Klausel) muss ausgewiesen werden
Eine ausführliche und wahrheitsgemäße Artikelbeschreibung vorausgesetzt, sind wir doch auf der sicheren Seite bzw. haben alles beachtet was es zu beachten gibt, oder?
Wie sieht es aus wenn es sich um OVP Ware (Hardware, Software, etc.) handelt?
Dann erhöht sich lediglich die Dauer der Gewährleistung für Privatkäufer auf 24 Monate, oder?
Muss ich weitere Dinge beachten um eventuell auftretenden Reklamationen, etc. vorzubeugen? Müssen die AGB´s extra ebay angepasst werden oder reicht ein Hinweis in der Auktion?
Ich hoffe auf Eure Hilfe, Links, etc!
Vielen, vielen Dank dafür im voraus!!!
Gruss
Roedelino
als Projektarbeit im Rahmen meiner Ausbildung bin ich zur Zeit im Auftrag meines Arbeitgebers (Systemhaus) auf der Suche nach rechtlichen Informationen
für den Verkauf von "Ladenhütern" bei ebay.
Webseiten wie webscala.de das BGB und HGB haben mir schon sehr geholfen.
Ausgangssituation:
Wir haben eine Menge "Ladenhüter", Retouren, Teststellungen, etc . aus den Bereichen Hard- und Software, die sich i.d.R. schlecht im B2B Geschäft verkaufen lassen.
geplantes ToDo:
Meine Idee war jetzt, diese Artikel über ebay zu verkaufen und somit unsere Lagerbestände zu minimieren.
Wenn alle Artikel als gebraucht deklariert werden, wie sieht es dann mit der rechtlichen Situation aus?
- die Garantie entfällt bzw. wird unserseits ausgeschlossen (es sei denn es besteht noch Herstellergarantie)
- Gewährleistung kann ich aufgrund der Gebrauchtartikel auf 12 Monate reduzieren
- Rückgaberecht von 14 Tagen (inkl. 40,- €-Klausel) muss ausgewiesen werden
Eine ausführliche und wahrheitsgemäße Artikelbeschreibung vorausgesetzt, sind wir doch auf der sicheren Seite bzw. haben alles beachtet was es zu beachten gibt, oder?
Wie sieht es aus wenn es sich um OVP Ware (Hardware, Software, etc.) handelt?
Dann erhöht sich lediglich die Dauer der Gewährleistung für Privatkäufer auf 24 Monate, oder?
Muss ich weitere Dinge beachten um eventuell auftretenden Reklamationen, etc. vorzubeugen? Müssen die AGB´s extra ebay angepasst werden oder reicht ein Hinweis in der Auktion?
Ich hoffe auf Eure Hilfe, Links, etc!
Vielen, vielen Dank dafür im voraus!!!
Gruss
Roedelino