wir hatten 'ne Störung?
ich komme derzeit zumindest nicht in die Comm ...
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monza30 schrieb:
Hat wer behauptet, Ebay müsste haften? Hab ich dann überlesen wohl....
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Kaiolito schrieb:
Natürlich kann es sein, dass uns @Giu die Belege dafür anführt, warum diese Kaufverträge (für jedermann erkennbar) anfechtbar sind und ich lasse mich da gerne erleuchten, aber bisher ist nichts gekommen.
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Kaiolito schrieb:
#89
@Monza
Ich hatte das behauptet, dass wenn überhaupt... eBay haften müsste und diese Haftung in meinem Posting gleichzeitig ausgeschlossen, da diese in den AGB, die jeder Verkäufer/Käufer als gelesen und verstanden abgezeichnet hat.
Vorher stand im Raum, dass @Giu die Behauptung aufgestellt hatte, dass die (während der Wartungs-/Ausfallzeiten) ausgelaufenen Auktionen ("wie wohl von keinem angezweifelt) anfechtbar wären.
Das ist einfach Schwachfug, Belege fehlen bis jetzt für die Behauptung und ich entschuldige mich gerne, wenn ich mit dieser Meinung falsch liege.
Es sind tatsächlich Kaufverträge zustande gekommen.
Ob die Erfahrung da nun darstellt, dass die meisten Gebote erst in den letzten 5 oder weniger Sekunden abgegeben werden, spielt dabei keine Rolle.
Keiner kann sagen, ob ein "5-Sekunden vor Ablauf Gebot" höher gewesen wäre, als das bisher vorliegende Maximalgebot des bisher Höchstbietenden.......... und das würde auch überhaupt keine Rolle spielen, denn auch die Käufer haben die AGB akzeptiert und ihnen ist bekannt, dass es zu technischen Problemen kommen kann und sie halt dann nicht bieten können.
Natürlich kann es sein, dass uns @Giu die Belege dafür anführt, warum diese Kaufverträge (für jedermann erkennbar) anfechtbar sind und ich lasse mich da gerne erleuchten, aber bisher ist nichts gekommen.
EDIT:
Posting #66
Unfug?
Dass die "abgeschlossenen Verträge" anfech5bar sein dürften sollte wohl außer 'Frege stehen!
EBay-AGB ersetzen nunmal nicht das BGB!
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Kaiolito schrieb:
mag sein, daß ich etwas zu pauschal formuliert habe!
Genau darum geht es @GIU und du solltest grundsätzlich immer davon ausgehen, dass hier nicht nur Mitglieder lesen (welche solche Einschätzungen durchaus verstehen) sondern eben auch Nichtmitglieder, die Aufgrund deines Status davon ausgehen, dass deine Meinung Tatsachen darstellen.
Wenn du deine Meinung zu sowas äußerst, was ja (so denke ich) durchaus gewünscht ist, dann solltest du sie entweder als belegte (Quellnachweis) Tatsache kennzeichnen oder eben als deine persönliche Meinung.
Was ist denn hier dokumentiert?
Es gab erhebliche Probleme beim Einloggen.................. aber z. B. teddy konnte posten. Ob er der einzige war, der posten/bieten/kaufen konnte, wissen wir alle nicht, aber es scheint so, als wäre es möglich gewesen. Wahrscheinlich für viele nicht, was nicht gleichzeitig bedeutet, dass diese vielen auch geboten hätten, wenn sie sich denn hätten einloggen können.
Dieses ganze Konstrukt weist eher darauf hin, dass eben eine Anfechtung (eben auch durch die AGB) nicht möglich wäre. Selbstverständlich kann dies ein Richter anders sehen und in der Revision ein weiterer Richter wieder, das wissen wir nicht.
EDIT:
Noch eines:
Wenn du deinen Porsche ohne Mindestpreis anbieten würdest, dann müsste ich einsehen, dass du die ganzen Jahre nichts verstanden hast.
pandarul schrieb:
Also vielleicht erklärt ihr jetzt mal, wieso eBay für einen Ausfall haftbar sein soll
*alte_eule* schrieb:
Nochmal, er hat vorher eine verbindliche Willenserklärung abgegeben, den eingestellten Artikel zum Start-/Mindestpreis abzugeben,sobald ein Gebot vorliegt.
geiz_ist_ungeil schrieb:
Es mag hier vielleicht eine Minderheitsmeinung sein (oder auch nicht), als Betroffener VK sähe ich für mich jedenfalls einen Anfechtungsgrund.
geiz_ist_ungeil schrieb:
Auktionsabbrüche müssten da auch durchs BGH gehen wenn die Plattform nicht funktioniert, Kaufverträge dürften anfechtbar sein.
geiz_ist_ungeil schrieb:
Dass die "abgeschlossenen Verträge" anfech5bar sein dürften sollte wohl außer 'Frege stehen!
biguhu schrieb:
So ich steige mal ganz frisch in die Diskussion ein und habe auch nicht alles lesen können, habe aber, so glaube ich, kein entscheidendes Argument überlesen. Gleich eines vorweg: Mein eigene Meinungsbildung ist noch lange nicht abgeschlossen, sprich, ich lasse mich gerne durch stichhaltige Argumente überzeugen.
geiz_ist_ungeil schrieb:
Auktionsabbrüche müssten da auch durchs BGH gehen wenn die Plattform nicht funktioniert, Kaufverträge dürften anfechtbar sein.
geiz_ist_ungeil schrieb:
Dass die "abgeschlossenen Verträge" anfech5bar sein dürften sollte wohl außer 'Frege stehen!
Gut, dann kannst du sicher auch die entsprechende Rechtsnorm zitieren, die dir hier vorschwebt. Du wirst ja nicht etwas einfach so ins Blaue hinein eingeworfen haben. Und es wäre mehr als hilfreich, wenn du gleich erläuterst, warum genau dieser §, den du sicher gleich anführen wirst, in dem Sachverhalt zutreffend sein soll.
*alte_eule* schrieb:
Wie sehen die Herrschaften denn eine Störung der Geschäftsgrundlage, wenn (als vermutlich größter Anbieter) der Telekom im gesamten Rhein/Ruhrgebiet (als vermutlich größtem Standort für das Bietaufkommen) das Netz abschmiert?
*alte_eule* schrieb:
Was macht der einzelne, der so gern geboten hätte, aber dem der Rechner einen Strich durch die Rechnung macht?
Jeder Einzelne hätte i.d.R. 9 1/2 Tage im Vorfeld Zeit gehabt, ein Gebot abzugeben.
geiz_ist_ungeil schrieb:
Den hätte ich z.B.im Angebot:
http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html