Es ist jetzt deine Entscheidung, ob du das allein durchziehen willst, wobei dein VK dir ja schon vermittelt hat, dass er dich nicht ernst nimmt.
Wenn ich den Vertrag bzw. den Schadenersatz (weil die Ware anderweitig verkauft sein könnte) durchsetzen wollte, würde ich jetzt bei einem Anwalt vorstellig.
Zur guten Vorbereitung deinerseits im Hinblick auf diesen Termin gehört mindestens ein Vergleichsangebot, was eine Ersatzbeschaffung kostet. Vorzugsweise hast du gleich mehrere.
Dein Anwalt fordert ihn dann auf, die Ware zu liefern oder zu zahlen.
Wenn du ihm den Anwalt schon in Aussicht gestellt hattest, rechnet der gleichzeitig auch mit ihm ab.
Du musst für diese Kosten aber auf jeden Fall in Vorleistung treten.
Wenn ich den Vertrag bzw. den Schadenersatz (weil die Ware anderweitig verkauft sein könnte) durchsetzen wollte, würde ich jetzt bei einem Anwalt vorstellig.
Zur guten Vorbereitung deinerseits im Hinblick auf diesen Termin gehört mindestens ein Vergleichsangebot, was eine Ersatzbeschaffung kostet. Vorzugsweise hast du gleich mehrere.
Dein Anwalt fordert ihn dann auf, die Ware zu liefern oder zu zahlen.
Wenn du ihm den Anwalt schon in Aussicht gestellt hattest, rechnet der gleichzeitig auch mit ihm ab.
Du musst für diese Kosten aber auf jeden Fall in Vorleistung treten.