Hallo zusammen,
wir haben ja schlaue Köpfe hier
Frage darf ein Gewerbetreibender (also Gewerbeamt 15 Euro zahlen und Gewerbe anmelden) in seinen Firmdaten die Formulierung "Geschäftsleitung Hans Wurst" führen?
Der Zusatz „Geschäftsführer/in oder Geschäftsführung“ ist unzulässig (i.S.d. §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG) soweit klar aber ich habe nichts über den Zusatz Geschäftsleitung gefunden.
Nach meinem Gefühl ist das auch unzulässig.
wir haben ja schlaue Köpfe hier
Frage darf ein Gewerbetreibender (also Gewerbeamt 15 Euro zahlen und Gewerbe anmelden) in seinen Firmdaten die Formulierung "Geschäftsleitung Hans Wurst" führen?
Der Zusatz „Geschäftsführer/in oder Geschäftsführung“ ist unzulässig (i.S.d. §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG) soweit klar aber ich habe nichts über den Zusatz Geschäftsleitung gefunden.
Nach meinem Gefühl ist das auch unzulässig.
Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark