- Fehler 1
Chronisch Kranke werden total verunsichert
Künftig sollen Versicherte bis zu zwei Prozent ihres Einkommens für medizinische Leistungen zuzahlen. Menschen mit schweren dauerhaften Erkrankungen (z. B. Parkinson, Krebs) maximal ein Prozent. Aber: Obwohl die Reform bereits in Kraft ist, gibt es noch keine endgültige Liste darüber, welche Krankheiten wann als chronisch gelten. Einen ersten Entwurf von Kassen und Ärzten lehnte Ministerin Schmidt ab, weil er unvollständig war.
Christoph Kranich, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg: „Nach dieser ersten Liste wären viele Diabetiker, Patienten mit Aids oder Rheuma gar nicht als chronisch Kranke eingestuft worden.“ Folge: Ohne gültige Liste weiß kein chronisch Kranker, ob er von der Reform betroffen ist oder nicht.
Tipp: Arztbriefe, Bescheinigungen von Krankenhäusern und Rezepte aus den vergangenen Jahren, die die schwere chronische Krankheit beweisen, der Kasse vorlegen.
- Fehler 2
Gebührenchaos bei Notfällen
Muss ein Patient, der mehrfach den Notdienst braucht oder in eine Notaufnahme geht, immer wieder 10 Euro Praxisgebühr bezahlen? Auch hier gibt es bislang keine klare Regelung! Verbraucherschützer Kranich: „Hier handeln die Ärzte völlig unterschiedlich. Manchmal wird eine erneute Gebühr verlangt, manchmal nicht.“ Dr. Roland Stahl von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Ein klarer Fehler in der Reform!“ Gesundheitsministerin Schmidt fordert inzwischen eine „Klarstellung“.
Tipp: Vom Notfallarzt eine Quittung geben lassen.
- Fehler 3
Termin-Chaos bei Brillen
Weil Brillen seit 1. Januar nicht mehr bezuschusst werden, haben sich viele Fehlsichtige noch im alten Jahr Brillen bestellt, die erst dieses Jahr fertig werden. Manche Kassen gewähren noch die alten Zuschüsse (50 Euro). Ministerin Schmidt droht Kassen, die noch zahlen, sogar Strafgelder an. Unklar ist, wer sich am Ende durchsetzt. Folge: Totale Verunsicherung bei Kassen und Brillenträgern.
Tipp: Brillenrezepte aus 2003 in jedem Fall vorlegen.
- Fehler 4
Keine Regelung für Augenuntersuchung
Weil Brillen, bis auf wenige Ausnahmen, keine Kassenleistungen mehr sind, verlangten Ärzte im Berufsverband der Augenärzte, dass Patienten auch für die Sehschärfenbestimmung selbst zahlen müssen. Ist das korrekt? Selbst der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Manfred Richter-Reichhelm, blickt in dieser Frage nicht durch. Erst erklärte er: „Die Sehschärfenbestimmung ist weiter Kassenleistung.“ Dann hieß es: „Es besteht noch gesetzlicher Klärungsbedarf.“ Und die Augenpatienten sitzen vorerst auf den Arztrechnungen . . .
Tipp: Nicht bezahlen, zur Not Augenarzt wechseln.
- Fehler 5
Unklare Fahrtkostenregelung
Fahrtkosten – zum Beispiel mit dem Taxi zum Arzt – werden bis auf Ausnahmen nicht mehr übernommen. Aber die „Ausnahmen“ sind noch völlig ungeregelt! Verbraucherschützer Kranich: „Während für Dialyse- und Krebspatienten die Transportkosten übernommen werden, müssen etwa Menschen mit multipler Sklerose die Gebühren selber zahlen.“ Schlimm: Bei multipler Sklerose leiden die Betroffenen oft unter Lähmungen, können also nicht selbst Auto fahren oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Einige Kassen rechnen wegen der Unklarheiten schon wieder nach den alten Regelungen ab.
Tipp: Schwerkranke sollten Fahrtkostenbescheinigungen auf jeden Fall sammeln und vorlegen – hier werden präzise Regeln kommen.
- Fehler 6
Chaos in der Psycho-Praxis
Patienten, die einen ärztlichen Psychotherapeuten aufsuchen, zahlen 10 Euro, können von ihm kostenlos zu weiteren Ärzten überwiesen werden. Aber: Wer zuerst zu einem Psychotherapeuten ohne ärztliche Zulassung geht, muss doppelt zahlen, wenn er anschließend von einem Arzt weiterbehandelt wird.
Tipp: Vom nichtärztlichen Therapeuten eine Quittung ausstellen lassen, das erspart die erneute Praxisgebühr.
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