okluge mit "Sonderangeboten" - ein verhängnisvoller Fehler? - nochbilligereinkaufen - zeughouse

    • Der Thread entgleitet jetzt in OT! Ich ermahne ein letztes Mal, die Forenregeln einzuhalten.

      Darüber hinaus ist uns Markus noch die Antwort schuldig, wie er denn mit seinem eigenen Ratschlag mit dem Titel die Probleme mit okluge gelöst hat. Titel und Pfändung bereist vorhanden bzw. umgesetzt?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Titel und Pfändung bereist vorhanden bzw. umgesetzt?

      Na hat er doch geschrieben. Den letzten Titel hatte er nach acht Wochen durch. Ist durchaus möglich, aber riskant.

      Dazu geht man sehr einfach vor. Man beantragt den Mahnbescheid etwa drei Wochen vor Verzugseintritt, dann kann man mit etwas Glück den MB fast zusammen mit Verzugseintritt haben. Vielleicht auch eine oder zwei Wochen später. Dann hat offenbar der Schuldner auf den MB gar nicht reagiert und wenn dann das Gericht (etwa eine Woche später) dem Gläubigre das mitteilt, kann man direkt den VB beantragen. Vorausgesetzt, das Gericht arbeitet wieder schnell, klappt das mit den acht Wochen durchaus. Auch wenn ich so schnelle Mahnsachen eher für die Ausnahme halte. Vielleicht zum Ende der Sommerferien hin, wenn das zentrale Mahngericht schon wieder da ist, aber noch mehr als 50% der Republik im Urlaub sind. Da sehe ich die besten Chancen für so eine kurze Bearbeitungszeit.

      Riskant ist das deshalb, weil der Schuldner ja noch vor Verzugseintritt zahlen könnte. Dann hat man die Kosten für den MB in den Sand gesetzt.

      Hier dürfte er noch keinen Titel haben sondern evenuell gerade den MB beantragt haben. Und natürlich wird Kluge das "passende" Kreuzchen machen, was dann auch gegen eine Lösung innerhalb von acht Wochen spricht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich habe gestern ein paar Artikel für über 600,- Euro bei okluge gekauft und bezahlt. Dann schreibt er mir heute, dass das Angebot ein Fehler war und er die Artikel nicht liefern kann. Gleichzeitig fechtet er den Kaufvertrag nach §§ 119, 120 BGB an.

      Na meinetwegen, da er mir auch gleich das Geld via PayPal zurückerstattet hat.

      Aber: Vermutlich um Kosten zu sparen, meldet er mich bei eBay als "Nicht-Zahler" und dass ich kein Interesse mehr an den Artikeln hätte. Ich solle dort dann dem Transaktionsabbruch zustimmen. Das habe ich aber nicht gemacht, da ich keinen Vermerk als "Nicht-Zahler" haben möchte, nur damit er sich die Verkaufsprovision spart.
    • Wie ist die Sache weiter verlaufen?

      Hoffentlich nicht so:

      ebay schrieb:


      Fall öffnen
      Wenn der Käufer aber einfach nicht zahlt, öffnen Sie in unserem Online-Tool „Probleme klären“ einen Fall. Wir kontaktieren den Käufer umgehend über Ihre Meldung. Der Käufer hat dann 4 Tage Zeit zu zahlen.

      ...

      Fall schließen
      Falls der Käufer nicht innerhalb von 4 Tagen zahlt, können Sie den Fall schließen, um Ihre Verkaufsprovision zurückzuerhalten. Ihnen wird die gesamte Verkaufsprovision, inkl. der Provision auf die Verpackungs- und Versandkosten zurückerstattet. Der nicht bezahlte Artikel wird dann im eBay-Konto des Käufers angezeigt.

      ...

      Falls der Käufer trotz Erinnerung nicht bezahlt
      Wenn Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels schließen, wird automatisch unser Sicherheitsteam benachrichtigt. Das Sicherheitsteam entscheidet dann, ob im eBay-Konto des Käufers ein nicht bezahlter Artikel vermerkt wird. Wir behalten uns vor, Käufer, die wiederholt Artikel nicht bezahlen, in ihren Kaufrechten vorübergehend oder endgültig einzuschränken.
      viribus unitis semper et ubique