Hat Dich das jetzt so schockiert, oder warum schreibst Du nichts mehr dazu?
"Originalware" -> Abmahnung / "Keine Originalware" -> Sperre Ebay
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nö, mich schockiert nichts mehr....ich suche und lese...muss aber gleich auch weg...bisher noch nichts in den AGB hierzu gefunden....aber unser lieber Manni ist ja nun onlline, evt. weiß er hier mehr. Ich werde aber morgen weiter suchen und weiter versuchen eine Lösung zu finden. Hast Du deswegen nochmals mit eBay gechattet oder telefoniert ?Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
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Bin jetzt auch gleich weg - die "Verbindung" ruft! *g* Nein, habe nicht mehr mit ebay Kontakt gehabt... ich Prinzip ist da von dieser Seite her alles gesagt... nämlich nichts konkretes. Wenn es ans eingemachte geht, kommt -> darüber darf ich ihnen keine Auskunft geben - wenden Sie sich per Mail an... bla bla... Und per Mail bekomm ich dann meist Standardtexte.
Schönen Abend wünsch ich -
Die Verkaufssperre ist ja scheinbar beendet - zumindest sind bei dem fraglichen Account wieder Angebote eingestellt, jedoch keine Marken-Artikel mehr.
Es würde mich durchaus interessieren, wie die Geschichte hier weitergegangen ist (weiter geht). -
Hallo zusammen,... hier eine kurze Wasserstandsmeldung zu diesem Thema.
War noch mehrmals mit Ebay in Kontakt. Anfang der Woche hatte ich einen sehr freundlichen Mitarbeiter im Chat, der mir einen "Online-Kurs" bzw. ein Tutorial zum Thema "Fälschungen" angeboten hatte.
Dieses Online-Tut musste ich dann machen und daraufhin hat er mich wieder freigeschalten.
Meine Anwälte haben mir nun eine Formulierung für meine Angebote erstellt, welche ganz klar die Originalität ausdrück und nicht gegen Wettbewerbsrecht verstößt. "EU-Lizenzware" ist das Zauberwort.
Sagt nichts anderes als Originalware aus, ist aber laut deutschem Recht KEINE Werbung mit selbstverständlichkeiten. Dazu noch ein wenig Text woher ich die Ware beziehe und das der Kunde bei
Interesse gerne einen Herkunftsnachweis haben kann.
Wieso es nun zu dieser Sperre kam, kann/möchte mir niemand so genau sagen. Fakt ist eben - man hat nun anhand der Bewertungen gesehen das es ausschließlich Originalware ist.
Mein Verdacht ist mittlerweile das mich jemand (Mitbewerber/Abmahner etc.) "drangehängt" haben könnte. Geht ja ganz schnell - "Artikel melden" und gut ist.
Dort springen sie glaube ich recht schnell an und sanktionieren einen dann bis zur Klärung etc.
Habe auch einen Verdacht wer es gewesen sein könnte. Aber dazu kann ich öffentlich natürlich nichts sagen - wer den Thread verfolgt hat könnte sich ja seine Meinung bilden.
Zum Wochenende kommen wieder Markenartikel online. Mache neue Fotos zusätzlich auf den Waschzettel etc. Dort ist ein Fake immer recht schnell zu erkennen. Dazu eben noch der Text der
Anwälte und gut sollte es sein.
Ist euch denn sowas schonmal passiert? Ich bezeichne das jetzt mal als "Startschwierigkeiten" ?!
Viele Grüße
Stefan -
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Ich bezeichne das jetzt mal als "Startschwierigkeiten" ?!
Schön ausgedrückt .
Ich werde meine kompletten Gedankengänge nicht öffentlich zum Ausdruck bringen: aber ich rechne damit, dass es weitere "Startschwierigkeiten" geben wird (ich hoffe, ich irre mich).
Mein Rat bleibt derselbe wie von Beginn an: baue Dir ein zweites Standbein auf ! -
Was meinst Du mit weiteren Problemen? Gib mir doch mal Tipps...!?
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Hat eBay von Dir die üblichen Nachweise angefordert?
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was meinst Du mit "übliche" Nachweise? Gewerbeschein, Ausweiskopie etc?
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Nein. Dein Account ist gewerblich und ID-geprüft, da ist alles klar.
Ich meine Rechnungen, Lieferscheine, etc. ... -
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Nein, da haben sie nichts angefordert.
Ich hatte mir vor dem Chat sogar die Mühe gemacht und sämtliche Belege eingescannt. Hatte dann auch nachgefragt ob ich ihnen als Nachweis die Belege zukommen lassen könnte.
Dort sagte man mir das man in keinem Fall an der Originalität zweifle - dehalb braucht ebay auch keine Belege, aber ich sei einfach schlicht und einfach noch nicht lange genug als Verkäufer gemeldet.
In einem Mail teilte mir dann mit, was ich künftig zu beachten hätte - dort das Thema "Auf Echtheit hinweisen"... -
Das dachte ich mir. Und genau das gibt mir zu denken. Nein, ich kann keine Tipps geben: sie würden auf Spekulation beruhen und wären damit gefährlich. Das kann ich mir mit meiner Signatur nicht leisten ...
In einem Mail teilte mir dann mit, was ich künftig zu beachten hätte - dort das Thema "Auf Echtheit hinweisen"...
Es gibt keinen Punkt in den eBay-AGB und -Richtlinien, wo das verlangt wird. Und das weiß eBay auch genau. eBay würde sich hüten, einen Wettbewerbsverstoß zu verlangen !
Noch einen Tipp hätte ich zum Abschluss: sollte es weitere Probleme geben, so wirkt ein Schreiben eines Anwalts an eBay machmal Wunder .
(ich werde das Ganze weiter beobachten)