dpd Paket angeblich zugestellt

    • dpd Paket angeblich zugestellt

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      Hallo,
      habe über Kleinanzeigen einen Artikel privat verkauft und an den Käufer versichert per dpd versendet.
      Die Sendung wird als zugestellt aufgeführt, der Empfänger schrieb, dass er die Sendung nicht erhalten habe. Nachforschung bei Nachbarn wäre ergebnislos.

      Wer muss eine Verlustmeldung bei dpd einreichen, der Versender oder der Empfänger?

      dpd hat sich bisher noch nicht zum Nachweis (Unterschrift) der Auslieferung geäußert.

      Viele Grüße

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      ok
      Der Schadenersatz würde an den Versender oder den Empfänger des Pakets ausgezahlt?
      Wer ist eigentlich der Eigentümer der versendeten Ware im rechtlichen Sinne?
      Nach der Bezahlung (Geld ist auf dem Konto des Verkäufers eingegangen),nach der Versendung(Abgabe im Paketshop), nach der angeblichen Zustellung (die vom Empfänger verneint wird)

      VG

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      Der Versanddienstleister haftet gegenüber dem Versender als Vertragspartner. Der Verkäufer/Versender wiederum haftet ggfs. gegenüber seinem Vertragspartner dem Käufer. Es gibt dafür allgemeine gesetzliche Regelungen, z.B. §447, BGB. Falls über diese Versandart "DPD" zwischen Verkäufer und Käufer eine unwidersprochene Übereinkunft besteht und keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden, ist das BGB uneingeschränkt anwendbar. Möchte z.B. ein Käufer keinerlei Risiko eingehen, so muss er die Ware beim Verkäufer abholen.

      Man kann sicherlich rechtlich von einer gewissen Mitwirkungspflicht des Versenders (in Umfang seiner begrenzten Möglichkeiten) zur Wiederauffindung eines irgendwie vermissten Sendungsguts ausgehen, aber allgemein weitere Pflichten von Verkäuferseite sind hier vermutlich auszuschließen.

      Eigentümer der Ware ist ab Bezahlung der Käufer.

      Eine interessante Frage ist in diesem Fall, wie sich "zugestellt" bei DPD definiert. Gibt es dafür einen (schriftlichen, elektronischen) Zustell-Nachweis, d.h. an wen zugestellt und eine Unterschrift. Wobei DPD nach meiner Erfahrung bei Zustellung im Allgemeinen keine Unterschrift des Empfängers verlangt, sondern das Paket einfach übergibt oder auch mal in den Hausflur vor die Wohnungstür legt. Was sagen die AGB von DPD darüber aus.
      viribus unitis semper et ubique
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      @pakse, hast die Zustellung online verfolgt? In der Webanwendung oder per App?

      Da steht vermutlich:

      Ich habe ihr Paket erfolgreich zugestellt.
      Wo: .... (Name)
      Wann: ... (Datum) ... (Zeit)

      Das steht auch bei kontaktloser Zustellung da, also wenn das Packet vor die Haustür gestellt wird, dann bestätigt der Zusteller ins interne System. In der Regel (wenn niemand da ist) bringt der DPD-Zusteller aber das Paket dann alternativ in einen Pickup Paketshop.

      Wenn der Empfänger der kontaktlosen Zustellung nicht während der Zustellung in seiner App zugestimmt hat, und das Packerl trotzdem abgelegt wurde, gilt es zwar für DPD intern als zugestellt, jedoch nicht wirksam vor dem Gesetz.

      Du als Absender musst die Beschwerde bei DPD führen. Leider gibt es Empfänger, die kontaktlos empfangen und dann behaupten, das Paket sei nicht angekommen - du bist ggü. dem Käufer in der Bringschuld, hat zuvor aber auch @Fairhandel erklärt. Müsstest dem Käufer vermutlich sofort den Betrag erstatten und dich über DPD schadlos stellen. Allerdings würde ich den Käufer bis auf den Abschluss der Nachforschung von DPD vertrösten (Hinweis: vielleicht taucht das Paket ja doch noch auf), denn DPD wird auch den Empfänger anschreiben. Arschige Empfänger antworten nämlich regelmäßig nicht, weil sie die Kohle schon zurück haben und ihnen der Rest egal ist.

      Ich persönlich würde nie mit DPD oder GLS versenden, eher mit Hermes aber eigentlich immer per DHL und wenn was besonderes, dann mit UPS.
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      Reducal schrieb:



      Du als Absender musst die Beschwerde bei DPD führen. Leider gibt es Empfänger, die kontaktlos empfangen und dann behaupten, das Paket sei nicht angekommen - du bist ggü. dem Käufer in der Bringschuld, hat zuvor aber auch @Fairhandel erklärt. Müsstest dem Käufer vermutlich sofort den Betrag erstatten und dich über DPD schadlos stellen.
      Eigentlich hat @Fairhandel genau das nicht erklärt. Das Versandrisko bei einem Kauf von Privat liegt laut BGB eindeutig beim Käufer.
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      @PowersellerHalle, das ist so vermutlich nicht richtig und ich bezog mich auf den ersten Halbsatz:

      Fairhandel schrieb:

      Man kann sicherlich rechtlich von einer gewissen Mitwirkungspflicht des Versenders ... ausgehen.
      Wo steht bitte im BGB, dass ein Verkäufer liefern möge und der Käufer das Risiko der erfolgreichen Zusendung trägt?

      Wird das Paket nicht nachweislich zugestellt (unversicherte Sendung vom Empfänger bestellt ausgenommen), haftet mE der Absender, denn der muss liefern, egal wie.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Reducal ()

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      Nun, ich will mich hier nicht auch noch mit meiner Sicht der Dinge einmischen, jedenfalls was die rechtlichen Aspekte betrifft.

      Trotzdem hätte ich doch einiges abgeklärt.

      Es ist kein Geheimnis, dass es diverse Betrugsvarianten gibt, sowohl auf Anbieter-,Käufer- und ggf. auch dritter oder sogar Versanddienstleisterseite.
      Deswegen die Frage danach, ob der abhanden gekomme Artikel betrugsrelevant sein könnte.

      Wie hoch ist denn der Wert/Preis des Artikels?
      Um welche Art von Ware handelt es sich?
      Gibt es im Sendungsverlauf Eingriffe, Umleitungen, Ablageorte usw.?
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!