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Hallo,
habe über Kleinanzeigen einen Artikel privat verkauft und an den Käufer versichert per dpd versendet.
Die Sendung wird als zugestellt aufgeführt, der Empfänger schrieb, dass er die Sendung nicht erhalten habe. Nachforschung bei Nachbarn wäre ergebnislos.
Wer muss eine Verlustmeldung bei dpd einreichen, der Versender oder der Empfänger?
dpd hat sich bisher noch nicht zum Nachweis (Unterschrift) der Auslieferung geäußert.
Viele Grüße
habe über Kleinanzeigen einen Artikel privat verkauft und an den Käufer versichert per dpd versendet.
Die Sendung wird als zugestellt aufgeführt, der Empfänger schrieb, dass er die Sendung nicht erhalten habe. Nachforschung bei Nachbarn wäre ergebnislos.
Wer muss eine Verlustmeldung bei dpd einreichen, der Versender oder der Empfänger?
dpd hat sich bisher noch nicht zum Nachweis (Unterschrift) der Auslieferung geäußert.
Viele Grüße
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pakse ()