Fakeshop musikhaus-fischer.de – Musikhaus Fischer GmbH - Karl-Schurz-Straße 3 - 66119 Saarbrücken – info@musikhaus-fischer.de – Telefon: +49 (0) 681 363872 - DE73827382 – Alles Fake - Hier gibt es keine Ware

    • Guten Morgen,

      bezüglich der Adresse und des Kontoinhabers wurde uns folgendes mitgeteilt:

      Das Konto läuft auf

      Stefanie Kuhn
      xxxxxxxx
      xxxxxxxx


      So und jetzt will ich von Euch Onlineanzeigen bei der Polizei sehen, oder gleich Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Das kann einfach, wie ein Brief ausschauen. Die Polizei in Eurem Gebiet gibt das auch nur weiter an die Kollegen vor Ort weiter. Und die leiten es dann auch nur an die Staatsanwaltschaft weiter.

      Die Adresse von der Fake-GmbH ist:

      Dirk Fischer
      Karl-Schurz-Straße 3
      66119 Saarbrücken

      Am besten gleich 2 Anzeigen schreiben. Das geht als 3-Zeiler wie bei einem Brief viel schneller…hiermit stelle ich Strafanzeige gegen..

      Übrigens sprecht mit Eurem Hausratversicherer !!! Die Allianz sagte mir gestern am Telefon, dass Internetbetrug seit 2021 versichert ist bis 20000 Euro. Das konnte ich gar nicht glauben. Ich habe den Schaden gemeldet. Habe aber noch keine Bestätigung bekommen.

      Ich halte Euch auf dem Laufenden.

      Gruss

      Sandro

      [Moderation: Mit der Veröffentlichung der Realadressen von vermeintlichen Kontoinhabern ist niemandem gedient und verleitet zu Missbrauch]
    • Gerade erst gelesen:

      Sandro27 schrieb:

      Am besten gleich 2 Anzeigen schreiben. Das geht als 3-Zeiler wie bei einem Brief viel schneller…hiermit stelle ich Strafanzeige gegen.
      Wieso 2 Anzeigen, in derselben Sache? Die Polizei ist doch net bleed. Und glaube du nur nicht, dass die vermeintliche Kontoinhaberin auch die Fakeshopperin ist.

      Zenix schrieb:

      Habe eine Online Anzeige bei der Polizei Saarland gestellt. Bisher aber noch nichts gehört ....sobald ich News habe lasse ich euch Teilhaben !
      ...ja, bitte gerne doch!

      Der übliche Ablauf ist der, dass man eine automatisch generierte Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer bekommt. Dann wird die Anzeige der Dienststelle zugeordnet, in deren Zuständigkeitsbereich der Geschädigte wohnt, hier wird der Vorgang formal erfasst und damit auch das polizeiliche Aktenzeichen vergeben. Eine weitere Rückmeldung der Polizei an den Anzeigenerstatter ist lt. der StPO nicht vorgesehen. Eventuell gibt es eine Abgabenachricht aber das ist heute nicht mehr üblich und darauf gibt es auch keinen Rechtsanspruch. Auch Rückfragen der Sachbearbeiter sind nicht ausgeschlossen.
      Mit Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird der Fall zu weiteren Entscheidungen der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt. Erst hier kann ein Anzeigenerstatter mit einer "Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens" oder ebenso mit einer Abgabenachricht rechnen.
    • Im Prinzip ja, aber ...
      ... bei uns in Hessen verhält es sich online bei der Anzeigenaufnahme so:


      Wünschen Sie eine Bestätigung über die Erstattung der Strafanzeige?

      Diese Bestätigung wird von der zuständigen Polizeidienststelle ausgestellt, sobald der Vorgang dort in Bearbeitung ist. Sie dient Geschädigten z.B. zur Vorlage bei Versicherungen. Die Bestätigung beinhaltet u.a. Angaben zur beanzeigten Tat, zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme sowie zu Ihren Personalien.
      Das hier ist noch ziemlich verständlich. Die Beantwortung der Frage wird kaum Probleme bereiten.



      Verzicht auf Einstellungsbescheid


      Ihre Anzeige wird der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Verfahren nach Abschluss der Ermittlungen einstellen, z. B. wenn die Ermittlungen ergeben haben, dass keine Straftat vorliegt oder keine Hinweise auf einen Täter gegeben sind. Mit der Aktivierung des Ankreuzfeldes stimmen Sie dem Verzicht auf einen Einstellungsbescheid durch die Staatsanwaltschaft zu.

      Mit dem letzten Satz beim Thema Einstellungsbescheid wird vermutlich der eine oder andere Anzeigende ein kleines Verständnisproblem haben.
      Warum wird von einer "Aktivierung des Ankreuzfeldes" gesprochen?
      Das "Ankreuzfeld" besteht aus den zwei Antworten "Ja" und "Nein". Was soll dort "aktiviert" werden? :S


      Dieser Satz kann nur Verwirrung beim Lesenden stiften (hat er bei mir einen kurzen Moment auch). Da hat sich wohl ein Oberbürokrat (vermutlich einer mit der Besoldungsstufe A13 oder höher) mal richtig ausgetobt. Den Satz hätte man sich aber besser ganz schenken können.

      Denn die richtige Antwort dort ist "Nein", falls man bei Einstellung der Ermittlungen eine Nachricht darüber von der Staatsanwaltschaft erhalten möchte. Das dortige "Nein", falls man doch eine Nachricht erhalten möchte, ist einfach nur sprachlich ziemlich absurd konstruiert. Böse Zungen könnten meinen, die Verwirrung sei beabsichtigt um möglichst wenig Arbeit bei der Staatsanwaltschaft zu haben. Vielleicht kreuzen einige Anzeigende aus der konstruierten Verwirrung heraus das "Ja" an, obwohl sie doch "Nein" anzukreuzen hätten, wenn sie einen Einstellungsbescheid erhalten möchten. :~






      Die einfache, richtige und verständliche Fragestellung im Sinne eines dem Bürger verpflichteten staatlichen Organs wäre also:
      Wünschen Sie gegebenenfalls einen Einstellungsbescheid durch die Staatsanwaltschaft?
      "Ja" / "Nein"
      viribus unitis semper et ubique