Annahme eines Artikels verweigert -> gilt dennoch als zugestellt

    • Annahme eines Artikels verweigert -> gilt dennoch als zugestellt

      Ich habe am Montag den 03.06.2024 um 12:32 Uhr versehentlich einen Artikel über eBay bei einem gewerblichen Verkäufer bestellt. Um 12:35 Uhr - also nur 3 Minuten später - habe ich um Abbruch des Kaufs gebeten.

      Am folgenden Tag um 09:47 Uhr lehnt der Verkäufer den Abbruch ab, mit der Begründung er hätte den Artikel bereits am Dienstag versandt - obwohl ich schon am Montag um Abbruch gebeten habe. Laut DHL Sendungsverfolgung wurde das Paket dann am Dienstag um 10:07 Uhr digital angekündigt und erst um 12:45 Uhr bei DHL im Empfang genommen.

      Ich habe daraufhin über die DHL Website die Annahme digital verweigert, so dass es erst gar nicht zu einem Zustellversuch kommt. Der DHL Sendungsverlauf zeigt eindeutig, dass es an den Absender zurückgegangen ist.

      Doch eBay sieht das anders: Laut denen ist der Artikel zugestellt worden - und zwar an mich!

      E-Mail von eBay an mich

      Wenn ich mein Widerrufsrecht ausüben oder Käuferschutz beantragen will, soll ich den Artikel zurücksenden. Dass der Artikel nicht bei mir sondern dem ursprünglichen Absender zugestellt wurde, erkennt das eBay-System offensichtlich nicht. Eine Annahmeverweigerung scheint in dem ganzen System nicht vorgesehen zu sein. Dort ist jetzt felsenfest erfasst, dass der Artikel bei mir zugestellt wurde, auch wenn die DHL-Sendungsverfolgung das Gegenteil beweist. Daran lässt sich auch nichts ändern wie es scheint.

      Jetzt wird es noch kurioser: Ich habe den Händler angeschrieben und um Rückerstattung des Kaufpreises gebeten. Dieser hat auch sofort geantwortet, dass ich den Artikel dafür bitte zurücksenden soll. Denn im eBay-System sei eindeutig hinterlegt, dass der Artikel bei mir zugestellt worden sei.

      Weder eBay noch Verkäufer schauen in den DHL-Sendungsverlauf sondern verlassen sich blind auf die Anzeige bei eBay, nach welcher der Artikel bei mir zugestellt worden sei.

      Ich werde jetzt den Verkäufer schriftlich zur Rückzahlung auffordern und eine Kopie des DHL-Sendungsverlaufs beilegen. Wobei ich wenig Hoffnung habe, dass sich der Händler/Verkäufer einsichtig zeigen wird. Er hatte ja dem Abbruch schon nicht zugestimmt, da wird er auch einer Rückerstattung nicht zustimmen wollen schätze ich.
    • Ich zitiere jetzt mal nicht viel. Der Fall ist ha auch trivial.

      Aber da ich an deinem Problem indirekt mit schuld bin, heiße ich dich herzlich willkommen in der Logik von ebay und ihrem sogenannten Käuferschutz. Der ist nämlich kein Allheilmittel sondern einfach nur billige Propaganda. Eigentlich bringt der dir nur dann was, wenn Du betrogen wirden bist. Und auch dann nicht immer. Für alle anderen Fälle kannst Du ihn sowieso in die Tonne kloppen.

      Der Verkäufer muss den Artikel versenden, wie es vorgesehen ist. Das hat er auch getan. Und hier beginnt deni Problem.

      Der Verkäufer ist nämlich durch den Verkäuferschutz vor Käuferschutzforderungen geschützt, wenn er die Zustellung belegen kann oder - und das ist hier der Knackpunkt, der ebay schon mal ganz empfindlich am Geldbeutel getroffen hat - die Nichtzustellng nicht zu verteten hat.

      Das bedeutet aber auch, dass der Käufer die Ware anzunehmen hat. Punkt! Holt er niedergelegte Sendungen nciht ab oder verweigert die Annahme entweder an der Türe oder - we Du hier - vorab online, dann setzt der Käufer den Grund für die Nichtzustellung. Und wenn's beinm Nachbarn landet, ist das auch seine Scuuld. Ebenso, wenn der Zusteller mit dem Zustellauto drüberfährt.

      Genau solche Dinge sind ebay shcon sehr teuer um die Ohren geflogen. War nicht schön für sie. Und deshalb haben sie dann den Verkäuferschutz da reingebastelt. Von dem erfährt der Käufer natürlich nichts. Dem wird nur erzählt, mit dem Käuferschutz sei er rundum abgesichert. Ja, Scheiss mir Reis.

      Warum sie den Fall nicht berücksichtigen, dass man den Vertrag ab Vertragsschluss widerrufen kann und nicht erst, wenn die Ware geliefert wurde? Ich würde mal vermuten, weil sie mir mit dem Problem noch nicht auf die Füße getreten sind. Und weil ich seit Ewigkeiten der Einzige bin, der mit ebay Schlitten fährt, wenn sie Scheisse bauen. Sonst gäbe es da sicher auch schon ein Urteil. Da bin ich flexibel wie 'ne Gummiente.

      Rein rechtlich hast Du natürlich jetzt Anspruch auf eine Rückzahlung. Technisch ist das aber bei ebay für deinen Fall im System des KS gar nicht mehr vorgesehen, weil der KS (der ist ja nur eine ebay-AGB-Werbelüge) wegen der Regelung zum Verkäuferschutz eigentlich raus ist.

      Du kannst jetzt im Grunde zwei Wege gehen.

      Einer ist von ebay so vorgesehen: Du setzt dich mit dem Verkäufer in Verbindng und bittest ihn, wenn das Paket wieder bei ihm angekommen ist, den Kauf von seiner Sete aus mit "Käufer will den Artikel nicht mehr" abzubrechen.

      Die zweite Möglichkeit ist, daas Du bei ebay in diese Kommunität gehst und deni Anliege ndort schilderst. Schau nach, wer von den ebay-Supporties aktuell den Affenstall beaufsichtigt und erwähne den dann gleich mit einem @name.ebay

      Die können dann das Prozedere ebenfalls einleiten. Ist velleicht sogar die bessere Option, weil sonst wieder das Problem mit der Sendungsnummer für die Rücksendung im Raum steht.

      Naja, ud die dritte Option ist, dass Du ebay auf Unterlassung in Aspruch nimmst und auf Schadensersatz verklagst, weil ihr System dein Problem nicht so abbildet, das Du dadurch nicht geschädigt wurdest.

      Aber gerade weil ebay zuverlässig weiss, dass es Ekelpakete gibt ,die genau das tun, haben sie Option 2 eingerichtet.

      Ich wünsch dir viel Erfolg. Und melde dich, halls die wider Erwarten doch Mist bauen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Acrylium schrieb:

      Ich habe den Kaufpreis heute vom Verkäufer zurückerstattet bekommen.
      Freut mich zu hören.

      Acrylium schrieb:

      Trotzdem war das irgendwie eine sehr kuriose Geschichte.
      Nö, das war ganz einfach dieser sogenannte Käufreschutz, wenn er mit dem Verkäuferschutz kollidiert. Ist bestimmt shcon mehr als zehn Jahre her, dass ich wegen solcher Mätzchen vo ebyy mit denen (bzw Paypal, war damals noch der selbe Sumpf) aneinander geraten bin.

      Deshalb steht ja in den AGB von ebay ja auch ausdrücklich der Hinweis drin, dass dir trotz Käuferschutzentscheidung der Rechtsweg offen steht.

      Und dass ebay dir keine Funktion mehr anbietet, wenn der Käuferschutz im Grunde abgefressen ist, ist ja auch irgendwie logisch. Auch wenn das seit der Totaleinmischung von ebay (aka Zahlungsabwicklung) doch ziemlich lästig sein kann und ganz sicher nicht zu einem positiven Kauferlebnis beiträgt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.