eBay Rückgabeaufforderung wegen angeblichen Defekt ! wie verhalten ?

    • eBay Rückgabeaufforderung wegen angeblichen Defekt ! wie verhalten ?

      Guten Abend,

      ich habe ein noch kleines Problem und möchte diese Community mal um Rat fragen.



      Ich habe auf eBay.de einen Computer ( Gaming PC ) verkauft.
      Der Käufer hat sich bei mir gemeldet und hat mir auch einige Fragen gestellt und mir auch etwas aus seinem Leben erzählt ( Twitch Streamer hat einen PC bestellt aber der kommt noch nicht usw. daher würde er gerne mein kaufen ).

      Nachrichten wurden alle über das eBay -Nachrichtensystem geschrieben.
      Käufer wollte dann noch etwas verhandeln, habe meinen PC aber dann für 700 EUR an ihn verkauft.

      Versand erfolgte via DHL und der PC kam auch komplett ohne Probleme bei ihm an.
      Käufer hat mir auch bestätigt, dass alles funktioniert.

      Versand: 29.11
      Ankunft: 01.12

      Heute kam direkt via eBay eine Rückgabeaufforderung, weil der PC während eines Twitch Streams ausgegangen ist.
      2 Stunde nach der Rückgabeaufforderung schrieb mir der Käufer dann noch eine Nachricht.

      Er möchte, dass ich die Rücknahme akzeptiere und er bezahlt auch den Versand zu mir.
      PC ist einfach ausgegangen ( keine Fehlermeldung oder ähnliches ).
      Käufer meinte aber auch direkt: Alternativ hat Ebay bereits geantwortet dass sie, wenn du die Rücknahme nicht Akzeptierst, am 12.12 das selber abwickeln.


      Ich hatte noch nie so eine Situation und würde gerne erfahren, wie ich am besten weiter verfahre.


      Ich wollte dem Verkäufer anbieten, dass ich den PC in einen PC Shop bringen lasse, wo dieser dann geprüft wird.
      Ich möchte den PC nicht mehr zurück haben, da ich froh bin, ihn verkauft zu haben.

      Würde mich über Anregungen freuen.


      Verkaufspreis: 700 EUR
      eBay Artikelnummer: 196102618096


      Liebe Grüße
    • Hallo,

      Ja, ich habe mir diesen Beitrag auch schon durchgelesen.

      Bezahlt wurde via. eBay Zahlungssystem ( sprich alles lief über eBay )
      eBay hat das Geld auch einbehalten ( obwohl sie es mir letzte Woche schon überwiesen haben ).

      Ich würde ungerne den PC wieder zurücknehmen und lieber anbieten diesen von einem PC Laden prüfen zu lassen.
    • Es prinzipiell erstmal gut, auf Käufer mit einer Mängelrüge und Rücknahmeaufforderung irgendwie einzugehen. Es muss auch geprüft werden, ob der Käufer überhaupt dazu berechtigt ist. Dazu mehr weiter unten im Text.

      Wie wäre Dein Plan im Detail, "lieber anbieten diesen von einem PC Laden prüfen zu lassen"?
      PC Laden beim Käufer vor Ort, bei freier Auswahl des Ladens durch den Käufer?
      Wer beauftragt und bezahlt die Überprüfung, evtl. auch in Abhängigkeit vom Ergebnis?
      Sollte bei einem Mangel der PC in diesem PC-Laden auf Deine Kosten repariert werden?

      "Käufer hat mir auch bestätigt, dass alles funktioniert."

      Und danach hatte der PC einmal einen Totalausfall? Das ist bestimmt nicht toll und man sollte schon versuchen dieser Fehlfunktion auf den Grund zu gehen.
      Aber meine Frage diesbezüglich ist: PC ist einmal von alleine ausgegangen. Haben keine weiteren Versuche des Käufers, die Fehlfunktion einzugrenzen, stattgefunden? Nicht mal ein weiterer Dauertest? Er möchte den PC zurückgeben, weil er einmal von alleine ausgegangen ist?

      Dein Gewährleistungsausschluss in der Verkaufsanzeige ist rechtlich äußerst mangelhaft und für Dich sehr ungünstig. Das hat zur Folge, dass er in Gänze unwirksam ist. Dieser Verkauf ist also so gestellt, als wäre gar kein Gewährleistungsausschluss in der Anzeige angegeben. Im Internet sind Informationen zu finden, wie man rechtlich sicher die Haftung für Sachmängel ausschließt.

      Die Mängelrüge des Käufers ist - wenn alles wie von ihm geschildert zutrifft - auf jeden Fall berechtigt. Du kann allerdings Dein Recht auf Nachbesserung (Reparatur) wahrnehmen, bevor Du - bei erfolgloser Nachbesserung - den PC zurücknehmen musst. Du kannst aber auch gleich auf die Rücknahmeaufforderung eingehen.

      Man weiß jetzt noch nicht, wie die aktuelle Mängelrüge und Rücknahmeaufforderung am Ende (gerade im "Zusammenspiel" mit ebay :huh: ) ausgeht ...

      Ich kann nun abschließend nur sagen, wie ich es machen würde. Ich würde den PC zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis und die Hin-/Rücksendungskosten erstatten. Dann den PC sorgfältig überprüfen und ggfs. reparieren. Falls dann alles zufriedenstellend funktioniert, den PC nochmals bei ebay mit rechtlich einwandfreiem Gewährleistungsausschluss wieder zu Kauf anbieten. Aber die Entscheidung liegt selbstverständlich bei Dir.
      viribus unitis semper et ubique
    • @hamsterhl nur nicht noch fremde Leute in dem Ding rumfriemeln und Fehler suchen lassen? Du hast die A-Karte!

      Ich würde den Deal freundlich rückabwickeln, dabei dem Käufer ein Rücksendelabel zukommen lassen und hoffen, dass die Kiste zurückkommt. Darüber hinaus schließe ich mich der Meinung vom @Fairhandel an.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Reducal ()

    • Der Käufer (Twitch Streamer) hat womöglich inzwischen seinen bestellten PC empfangen und brauchte deinen vielleicht nur als Überbrückungshilfe. Egal, den wahren Hintergrund wird man wohl nie erfahren und der ist für den Deal mit dir auch irrelevant.

      Denkbar übrigens auch, dass sich beim Transport ein Kabelchen gelockert hat. Wenn die Kiste zurück ist, kannst du das ja prima prüfen und vor allem, das Ding neu installieren und die verbauten Komponenten prüfen. Wer weiß, was dem Teil bei seinem Ausflug passiert ist.
    • Hallo,

      Vielen Dank für die Antworten und die Ratschläge.

      Ich denke mal, sollte es so weit kommen das eBay sich einmischt, wird es wahrscheinlich für den Käufer entscheiden, daher sehe ich auch keine andere Möglichkeit als der Rückabwicklung stattzugeben.



      Ich habe damals die Komponenten Online bestellt und habe hier in meiner Heimatstadt diese einem Shop überreicht, der alles zusammengebaut hat und auch geprüft hat ( Stresstest ).

      Dies war aber im Juni 23… Denke das zählt nun nicht mehr, weil es schon zu lange her ist.

      Mein Plan wäre eigentlich folgender:

      Hätte den PC auf meine Kosten zurückschicken lassen und wäre dann in den Shop gegangen und hätte ihn dort erneut prüfen lassen.

      Wäre kostenlos gewesen wegen 1 jähriger Garantie ( habe 200 EUR für Installation, Test und Zusammenbau bezahlt ).

      Denke aber, dass der Käufer kein Interesse daran hat, weil er gerne auf seine Kosten den PC zurückschicken will und Geld wiederhaben möchte.

      Habe den Käufer mal gefragt und warte noch auf Antwort.
    • hamsterhl schrieb:

      Ich denke mal, sollte es so weit kommen das eBay sich einmischt, wird es wahrscheinlich für den Käufer entscheiden
      das wird eh kommen wie ich das sehe, meine Antworten im anderen Thread übertrage ich nach hier. Ich hoffe du hast "im fall des Falles" dir deine Komponenten mit Merkmalen/Komponentennummern notiert, nicht dass du nachher ein zusammengeklöppeltes Etwas zurückbekommst, in dem die Sachen, die bei deinem Handelspartner kaputt waren, jetzt in dem von dir verschickten Dingsbums eingelötet sind.
      Das Gerät hat doch funktioniert, also ist doch alles ok gewesen. Wenn das bei deinem Spezi kaputt gegangen ist, ist das doch nicht dein Bier, wer weiß was er damit gemacht hat. Gewährleistung hattest du doch keine gegeben oder?
      Und wenn Ebay sich einmischen und dir die Knete wieder abnehmen würde, kriegte der K einen eingeschriebenen Brief mit genau der Forderung in Höhe des Auktionserlöses (plus ev. weiter aufgelaufener Kosten) mit de rfroindlichen Aufforderung, das Geld zu überweisen ansonsten sich ein mit dem Rechtswesen beauftragter Mensch drum kümmern würde.....
    • Fairhandel hat zwar im Grunde alles richtig dargestellt, wobei ich nur den Punkt mit dem Ausschluss der Gewährleistung etwas anders sehe.
      "dass ich für meine privat verkauften Artikel keine Gewährleistung im Sinne der EU-Richtlinie übernehme."

      Eben. Nicht "nach neuem EU-Recht" sondern "im Sinne der Richtlinie". Juristisch dann schon auslegungsfähig auf die im BGB festgelegten Ausschlusskriterien. Trotzdem kannst Du da in Zukunft nachbessern.

      Das Doofe daran ist, dass da nun auch noch ebay mit seinem Käuferschutz drin rumfummelt.

      hamsterhl schrieb:

      Ich denke mal, sollte es so weit kommen das eBay sich einmischt, wird es wahrscheinlich für den Käufer entscheiden, daher sehe ich auch keine andere Möglichkeit als der Rückabwicklung stattzugeben.
      Dieses.

      Dein Problem an diesem Käuferschutzfall ist, dass der Käufer was reklamiert, was Du im Angebot zugesichert hast, nämlich dass die Kiste funktioniert. Ob die Reklamation berechtigt ist, prüft ebay natürlich nicht. Wie sollten die auch? Die haben weder vom Verkaufen auf ebay noch von irgend einem Artikel auch nur den Hauch einer Ahnung.

      Also wird dieser Fall ziemlich sicher zu Gunsten des Käufers entschieden werden.

      Du hast jetzt zwei Optionen. Entweder Du nimmst den PC zurück, hakst die Geschichte ab und bietest ihn (nach Prüfung durch den Laden, der ihn zusammengebaut hat - gibt dann sicher auch einen Zettel dazu) erneut an in der Hoffnung, nicht wieder auf so einen Käufer zu stoßen. Eventuell auch auf einer andere Plattform. ebay ist die Pest für alles, was irgendwie Probleme machen kann.

      Oder Du nimmst den PC zurück, lässt ihn prüfen und wenn er in Ordnung ist, steigst Du em Käufer ganz normal zivilrechtlich auf die Schuhe. Das Hübsche an den ebay-Käuferschutz-Entscheidungen ist ja, dass die schon nach AGB von ebay ausdrücklich nicht irgendwelche Rechte aus dem Kaufvertrag beinträchtigen. Das wäre ausserdem auch rechtlich unzulässig.

      Wobei das natürlich die unbequeme Methode ist. Du hast Stress, musst auf Zahlung und Abnahme der Ware bestehen, das notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Ich sage zwar gerne, dass man viel öfter den Käufern zeigen sollte, was der Käuferschutz bei solchen Wackelentscheidungen wert ist, aber ich sehe auch ein, dass das mit einiger Hartnäckigkeit und juristischen Kenntnissen einhergehen sollte.

      Eine andere Geschichte ist es, wenn der Käufer Komponenten ausgetauscht hat. Das wird bei der Prüfung durch den Laden, der das Gerät zusammengebaut hat, vermutlich rauskommen. Die geben dir ja keine Garantie, damit Du (oder eben sonst wer) hinterher ran rumpfuschst und irgendwas vermurkst. Wenn die sauber arbeiten, sind dort sogar die Seriennummern der verbauten Komponenten vorhanden, falls Du sie nicht mehr hast. Habe ich jedenfalls früher gemacht, als ich noch PC zusammengebaut habe. Eben damit mir keiner eine Murksgurke unterschieben kann.

      Dann wäre das ein Vorgang, den Du in einem netten Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft thematisieren könntest.


      hamsterhl schrieb:

      Denke aber, dass der Käufer kein Interesse daran hat, weil er gerne auf seine Kosten den PC zurückschicken will und Geld wiederhaben möchte.
      Notfalls erstellst Du ihm ein DHL-Ticket für die Rücksendung. Das kommt dich inzwischen billiger, als hinterher eine käuferbasierte Lösung zu begleichen. Dass er dabei dann nur ein Paket verschicken kann, macht nichts. Das ist ein DHL-Paket in ausgewachsener Größe (120x60x60 / 31,5 kg) für 7,59 Euro. Da sollte der PC mit allen Schachteln reinpassen.
      ebay.de/help/selling/managing-…ungen-fr-verkufer?id=4703

      Ist zwar etwas unterversichert, aber wenn er dann "mehr" will, bist Du aus Sicht des Käuferschutzes auf der sicheren Seite, denn von dir hat er ja ein Etikett. Und DHL baut jedenfalls weniger Mist als der ebay-Käuferschutz. Ausserdem brauchst Du sowieso für jede Prüfung erst mal das Gerät zurück.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nochmals Vielen Dank für die ganzen Antworten.


      Ich habe den Käufer vor einigen Stunden nochmals kontaktiert und nachgefragt, ob der Computer überhaupt noch funktioniert.


      Der Käufer hat sich bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass der Computer ohne Probleme funktioniert.
      Er habe aber keine Lust, dass der Computer wieder ausgeht und er im Stream der letzte Depp ist.

      Er meinte zu mir, er habe wahrscheinlich den Grund gefunden, wieso er ausging.
      Er meinte, es liegt am Netzteil, da dieses zu schwach für meinen Computer ist ( 500 WATT ).

      (Ich habe mal ein bisschen Google befragt und mir wird wirklich gesagt, dass mein PC mindestens 550 bis 600 WATT braucht, da mein PC unter Vollast schon 490 WATT schluckt)

      “ Somit wäre PC nicht voll funktionsfähig und ohne stärkeres Netzteil nur eingeschränkt nutzbar “ <- Antwort vom Käufer.

      Da er aber mit vielen Grafiken zu tun hat, braucht er einen voll funktionsfähigen PC und keinen eingeschränkten.


      Auf mein Angebot, dass ich den PC an den Shop weiterreiche zum Prüfen, kam keine Reaktion.



      Eigentlich würde ich nur die Option akzeptieren, dass ich den PC im Laden prüfen lasse und er dann wieder zurück an den Käufer geht ( was er aber anscheinend nicht will ).

      Aber es sieht irgendwie so aus, als ob ich den kürzeren ziehen werde.


      Da die Nachrichten zwischen mir und den Käufer nur über das eBay Nachrichtensystem laufen, kann der eBay Kundenservice ja diese eigentlich mitlesen, oder ?
      Hat dies ggf. Einfluss auf die Entscheidung ?
    • hamsterhl schrieb:

      Hat dies ggf. Einfluss auf die Entscheidung ?
      Nö.

      Zumal da ja drin steht, dass der Fehler anscheinend im unterdimensionierten Netzteil besteht. Das Netzteil hast Du zwar in der AB exakt beschrieben, aber anscheinend ist das Ding ja nicht stabil genug für Dauerlast.

      hamsterhl schrieb:

      Eigentlich würde ich nur die Option akzeptieren, dass ich den PC im Laden prüfen lasse und er dann wieder zurück an den Käufer geht ( was er aber anscheinend nicht will ).
      Was will er denn dann?

      Er hat den Fall eröffnet, also hat er die Frist gesetzt, bis zu der die Sache vom Tisch sein muss. Da ist daher auch nicht viel Spielraum, irgendwas anderes zu klären. Das wäre anders, wenn er dich erst mal nur kontaktiert hätte.

      Ich neige jedenfalls immer dazu, bei Käuferschutzfällen dem Käufer seinen Kauf ganz kurzfristig wieder wegzunehmen. Rücksenden und fertig. Kommt dich billiger als alles andere. (z.B. das Angebot, ein neues Netzteil einbauen zu lassen)

      Und dann halt nochmal weg damit. Eventuell mit der zusätzlichen Info, die Du jetzt hast, dass der Rechner bei Volllast das Netzteil maximal ausreizt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Das mit dem Netzteil ist durchaus nachvollziehbar. Dass der PC zusammengebastelt war aber dem Benchmark nicht standhält, auch.

      Der Löschbert hat Recht, fordere das Teil zurück!

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Was will er denn dann?

      Ich orakle mal, dass der Käufer auf noch so 150-200 € Preisnachlass hofft und den Verkäufer mit dem eröffneten Fall unter Druck setzt.

      hamsterhl schrieb:

      Er habe aber keine Lust, dass der Computer wieder ausgeht und er im Stream der letzte Depp ist.
      Hier geht es nicht um Lust sondern um ein Geschäft, das einvernehmlich abzuwickeln ist. Wenn da nicht eBay wäre.

      hamsterhl schrieb:

      eBay hat das Geld auch einbehalten ( obwohl sie es mir letzte Woche schon überwiesen haben ).
      eBay hat dir die 700 € bereits überwiesen? Dann kommt eBay doch gar nicht mehr an den Betrag ran, wenn du den nicht freiwillig herschenkst. Wie kann sich eBay - ohne Substanz - überhaupt noch in den Fall einmischen?

      Andere Frage, waren technischen Parameter und vor eben auch die des Netzteils in der Artikelbeschreibung aufgeführt?
    • Hallo,

      ich habe mal den Weg beschritten den mir der User @monza30 vorgeschlagen hat ( nur etwas abgewandelt ).

      Ich habe dem Käufer nun offiziell nochmals Angeboten:

      Ich nehme den PC zurück und reiche diesen an den PC Shop weiter, welcher durch die Garantie diesen prüft.
      Danach werde ich den PC wieder an den Käufer zurücksenden.


      Das hat nun indirekt ein bisschen gefruchtet, da der Käufer mir folgendes geantwortet hat.

      “ Hi, das Problem ist nicht die Reparatur oder was auch immer damit ist. Der Vorschlag als solches ist gut. Der PC als solches funktioniert würde ich sagen, aber das keine Netzteil mit 500 Watt ist zu schwach, weil die RTX 3060 ti oft heftige Leistungsspitzen hat-> über 500 Watt gleich Abschaltung System. Ich brauche einen PC zum streamen, jeden Tag. Streame jeden Tag Motorsportligen, dazu kommen jetzt die großen Weihnachtsturniere, verdiene damit Geld.
      Ich muss mal drüber nachdenken jetzt was ich mache.
      Be einer sofortigen Rückgabe habe ich zumindest das Geld wieder und kann sofort einen Ersatz suchen....daher muss ich überlegen....”


      Notfalls nehme ich diesen halt wirklich zurück und habe dann meine Ruhe..
      Werde dann aber auch eBay den Mittelfinger zeigen und mein Konto dort dicht machen.

      Habe gestern noch vom eBay Kundenservice einen Rückruf erhalten und auch gefragt, wie es dort gehandhabt wird.
      eBay Kundenservice meinte nur, dass zu 90 % der Käufer recht bekommt und ich den PC zurücknehmen muss.

      Dann wird es halt so sein.
    • Für die verbaute Grafikkarte empfiehlt Gigabyte auf ihrer Webseite ein Netzteil mit 600W. Man kann aber auch gleich ein 750W Netzteil einbauen, dann wäre da noch etwas Luft nach oben für z.B. Erweiterungen.

      Hat dein PC-Shop das 500W Netzteil für diesen Computer ausgewählt?
      Wie auch immer, ein PC Shop mit etwas Erfahrung hätte beim Einbau Bedenken anmelden müssen. Damit sollten sich die "Experten" dort auf jeden Fall auskennen. Das sind Grundlagen.

      Nachdem festgestellt wurde, dass der Käufer berechtigterweise einen Mangel reklamiert hat (der sich nicht gleich gezeigt hat), sollte auf jeden Fall der Käufer umfänglich befriedigt werden. Er hat ja schließlich ohne eigenes Verschulden auch ziemlich Ärger durch die Angelegenheit. Wenn er den PC zurückgeben möchte, dann solltest Du dies uneingeschränkt akzeptieren und unverzüglich umsetzen. Meine Meinung jedenfalls. Das Du den Mangel auch nicht gleich erkannt hattest, ist ungünstig. Andernfalls hättest Du bereits damals gleich nach Erhalt deines PCs nachbessern lassen können. Die Sache ist ganz einfach ungünstig gelaufen.

      Das im Verkaufsangebot das 500W Netzteil aufgeführt war, muss nicht zwingend voraussetzen, dass der Käufer sich dadurch bewusst sein konnte einen mangelhaften PC zu erhalten. Der PC wurde ja als ohne Probleme funktionierend beschrieben. Nicht jeder Gamer kennt sich mit der Hardware im Detail aus.
      viribus unitis semper et ubique
    • ebay sieht mittlerweile in seinen Regularien ein fast uneingeschränktes Rückgaberecht bei Mängeln vor. Das deckt sich so nicht mit den gesetzlichen Vorgaben, stärkt aber in den Augen ebays wohl das allgemeine Kauferlebnis. Nur ein zufriedener Käufer kommt auch wieder wohlgestimmt und in Kauflaune auf den ebay-Marktplatz zurück. Alles Marketing zu Gunsten ebays. Dabei können gesetzliche Regelungen schon mal in den Hintergrund treten.

      ebay schrieb:

      Wenn der Artikel, den Sie erhalten haben, beschädigt ist, er nicht der Beschreibung entspricht oder es sich um den falschen Artikel handelt, können Sie ihn zurückgeben. In dieser Situation können Sie den Artikel auch dann zurückgeben, wenn die Rücknahmebedingungen des Verkäufers angeben, dass Rückgaben nicht akzeptiert werden. Zusätzlich sind Sie über den eBay-Käuferschutz abgesichert, wenn Sie den Artikel im Rahmen der Kaufabwicklung mit einer berechtigten Zahlungsmethode bezahlt haben.
      Nun könnten sich die Parteien über die Auslegung dieser ebay-Regelung und zur mangelhaften Übereinstimmung mit dem BGB und seinen Möglichkeiten zur Nacherfüllung streiten und das Ganze im Zweifelsfall vor Gericht austragen.

      Dies nur mal so nebenbei. Für den konkreten Fall hier habe ich ja oben meine Meinung zu einer unkomplizierten und käuferorientierten Lösung geschrieben.
      viribus unitis semper et ubique
    • Reducal schrieb:

      Ich orakle mal, dass der Käufer auf noch so 150-200 € Preisnachlass hofft und den Verkäufer mit dem eröffneten Fall unter Druck setzt.
      Ist auch meine Vermutung. Wäre zumindest der "typische" Fall. Genau deshalb neige ich generell dazu, dem Käufer seinen Kauf wieder ganz wegzunehmen. Was ja lustigerweise genau das ist, was uns die Kauf-/Zahlungsabwicklung bei ebay als Königsweg empfiehlt.

      Reducal schrieb:

      eBay hat dir die 700 € bereits überwiesen? Dann kommt eBay doch gar nicht mehr an den Betrag ran, wenn du den nicht freiwillig herschenkst. Wie kann sich eBay - ohne Substanz - überhaupt noch in den Fall einmischen?
      Du musst doch mal dringend deine Verträge lesen, bevor Du sie abschließt. :D

      Natürlich hat sich ebay für den Fall eine Einzugserlaubnis von dir geben lassen. Steht in den AGB der Zahlungsabwicklung drin.

      Reducal schrieb:

      Andere Frage, waren technischen Parameter und vor eben auch die des Netzteils in der Artikelbeschreibung aufgeführt?
      AB lesen hilft. :lach:

      Ja, stand drin. Ist so gesehen sogar ein sehr gut gestaltetes Angebot. Genau das macht jetzt das Problem. Zu viele Informationen und alle richtig. Das ist was anderes als "alterstypische Gebrauchsspuren" mit denen sich fast jeder Käuferschutzantrag aushebeln lässt.


      hamsterhl schrieb:

      Notfalls nehme ich diesen halt wirklich zurück und habe dann meine Ruhe..
      Werde dann aber auch eBay den Mittelfinger zeigen und mein Konto dort dicht machen.
      Den Käufer muss also ein bisschen überlegen? Naja, dazu hat er halt nur keine Zeit, weil er auch die Fristen im Käuferschutz beachten muss. Und ja, nimm das Ding zurück. Denn als nächstes kommt dein Käufer mit er Idee um die Ecke, dass er ja das Netzteil ersetzen lassen könnte. Auf deine Kosten natürlich.

      Den zweiten Satz... naja, im Grunde kann ebay dafür nichts. Zum kaufen kannst Du den Account ja immer noch nutzen. Und beim Verkaufen einfach etwas besser aufpassen, was Du schreibst. Das wäe ein High-End Office-Rechner. Wenn ihn dann jemand zum Streamen nimmt, hat er ihn eben falsch benutzt. Und mit Excel geht er auch nicht aus.

      Fairhandel schrieb:

      Das im Verkaufsangebot das 500W Netzteil aufgeführt war, muss nicht zwingend voraussetzen, dass der Käufer sich dadurch bewusst sein konnte einen mangelhaften PC zu erhalten. Der PC wurde ja als ohne Probleme funktionierend beschrieben. Nicht jeder Gamer kennt sich mit der Hardware im Detail aus.

      Sehe ich nach dem letzten Post des TE auch etwas anders. Denn der Käufer hat ihm ja geschrieben

      hamsterhl schrieb:

      aber das keine Netzteil mit 500 Watt ist zu schwach, weil die RTX 3060 ti oft heftige Leistungsspitzen hat-> über 500 Watt gleich Abschaltung System
      Aha. Wenn er das schon weiss, wieso kauft er dann diesen Rechner zu diesem Zweck? Beide Komponenten waren im Angebot aufgeführt. Im Zivilverfahren würde ich ihm den Satz jetzt um die Ohren hauen. Beim ebay-Käuferschutz dagegen... Naja.

      Aber das ist ein wunderbares Beispiel dafür, dass man ab und zu einfach mal die Klappe halten sollte, damit man der Gegenseite nicht so nebenbei erzählt, was man eigentlich gewusst haben müsste. Mein Mentor im Jus-Studium hat das Prinzip mal so formuliert: "Ich muss der anderen Seite nicht alles auf die Nase binden, was ich weiss."

      Fairhandel schrieb:

      Nur ein zufriedener Käufer kommt auch wieder wohlgestimmt und in Kauflaune auf den ebay-Marktplatz zurück. Alles Marketing zu Gunsten ebays.
      Yup. Natürlich kommt der Käufer dann zurück. Gibt nur ein kleines Problemchen. ebay selbst hat keinen einzigen Artikel. Ich glaube, das schon mal erwähnt zu haben. Die haben nur Regale und hoffen daauf, dass irgendwelche Leute da irgendwas zum Verkaufen reinlegen, um das mal bildhaft gegenständlich darzustellen.

      Wie man oben rauslesen kann, neigen dann aber ab und zu diese Ins-Regal-Reinleger dazu, ebay nach solchen Erfahrungen den Mittelfinger zu zeigen. Und irgendwann ist auch mal das Reservoir der Neu-Deppen erschöpft, die den Zirkus mitmachen. Dann kommt der Käufer zurück und steht vor dem Regal wie früher der DDR-Bürger im Dorf-Konsum vor dem Fach mit den Bananen. Aber so weit zurück erinnert sich ebay natürlich nicht.
      ^^
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo,

      Also nachdem ich ihm den Vorschlag mit dem PC Shop gemacht habe und er meinte, dass er sich das durch den Kopf gehen lassen will, habe ich ihm gestern geschrieben, dass ich dann den PC zurücknehmen werde.

      Nun kam die Nachricht bzw. die Frage, ob ich ihm mit dem Preis etwas entgegenkommen kann.

      Ich habe mal aus Jux gefragt, was er sich vorgestellt hat, kam aber bis jetzt keine Antwort.


      Was passiert eigentlich, wenn bis morgen 11.12.2023 nicht mehr auf die Rückgabeaufforderung ( seinerseits ) reagiert wird ?

      Wird eBay die dann einfach durchsetzen ?



      Liebe Grüße
    • Das ist das, was die Kollegen hier bereits vermutet hatten.

      Dabei kommt es selbstverständlich auch immer an, wie Du dich dabei finanziell einigermaßen gutstellen kannst. Das vor allem im Vergleich zur Rücknahme, bei der Du ja auch Kosten und Mühen hast.
      Überlege schon jetzt auf wieviel Du dich maximal einlassen kannst. Und für den Fall der Fälle lasse Dir dann durch den Käufer erklären, dass er auf weitere Ansprüche verzichtet.

      Die Anfrage des Käufers bedeutet für mich, dass er günstig ein besser geeignetes Netzteil einbauen (lassen) kann. Günstige 600W-Netzteile gibt es ab 40€.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Reducal schrieb:

      Ich orakle mal, dass der Käufer auf noch so 150-200 € Preisnachlass hofft und den Verkäufer mit dem eröffneten Fall unter Druck setzt.
      Ist auch meine Vermutung. Wäre zumindest der "typische" Fall. Genau deshalb neige ich generell dazu, dem Käufer seinen Kauf wieder ganz wegzunehmen.
      Man kann sich aber auch kategorisch auf den Standpunkt von Löschbert stellen.
      viribus unitis semper et ubique
    • Er möchte 80 EUR Preisnachlass haben.

      Als ich seine Nachricht sah, musste ich etwas schmunzeln, da alles, was jetzt passiert, hier schon gesagt wurde.

      “ Hallo, 80€ und dann kümmere ich mich selber drum was damit ist. Werde mir ein anderes Netzteil mit mehr Watt schnell bestellen und hoffen das es nur daran gelegen hat, dass die Grafikkarte btw das gesammte System bei Grafikanwendungen über 500 Watt benötigt und der PC deshalb aus Schutz vor Überspannung ausgegangen ist.
      Wenn es nicht daran liegt, dann habe ich halt Pech gehabt, sonstige Nachforderungen werden dann von meiner Seite aus aber nichtmehr kommen. “

      und danach kam noch

      “man darf nicht vergessen, dass bei Grafikanwenungen auch der CPU gut belastet wird - bei 200 watt in der Spitze + 250 Watt in der Spitze für die Grafikkarte und schon sind wir mit dem Rest über 500 Watt.
      Beim spielen mag dir das nicht aufgefallen sein, aber wenn du 6,7,8 Fenster geöffnet hast inkl Streaming + Grafikarbeiten dann kommt der schon gut auf Touren.Aber das habe ich mir schon vorher gedacht, als ich in deiner Anzeige das schwache Netzteil sah.”


      Darf ich das nun so verstehen, dass er wahrscheinlich schon vorher spekuliert hat mit dem Preisnachlass, bevor er den PC gekauft hat ?

      80 EUR sind mir schon zu viel… Ich habe so gedacht, 20 oder 30 EUR.
      Dann nehme ich ihn lieber wieder zurück.