Pressemitteilung 4/2022 vom 05.04.2022
Bamberg/Augsburg/Schwabach.
Unter anderem wegen Computerbetrugs und Ausspähens von Daten in 84 Fällen hat die
Zentralstelle Cybercrime Bayern Anklage gegen einen 27-jährigen
BWL-Studenten aus Augsburg erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, sich
unbefugt Zugang zum Online-Banking von Bankkunden verschafft und diese
in der Folge um insgesamt 413.184,91 EUR geschädigt zu haben.
Der Angeschuldigte soll zunächst im Zeitraum vom 01.02.2021 bis zum
22.07.2021 Phishing-SMS an Bankkunden im ganzen Bundesgebiet versandt
haben. Diese SMS-Mitteilungen enthielten einen Link zu einer
Phishing-Webseite auf Domains wie spushtan.de oder spush.de und die
Aufforderung, das voreingestellte Push-TAN-Verfahren zu verlängern. Ein
Klick auf den Link führte allerdings zu einem Server, den der
Angeschuldigte angemietet haben soll. Dieser Server forderte die
Original-Webseite der Bank des jeweiligen Kunden an, so dass den
Geschädigten vorgespielt wurde, sie seien tatsächlich auf der Homepage
ihres Bankinstituts. Tatsächlich soll der mutmaßlich vom Angeschuldigten
zwischengeschaltete Server als Proxy gedient haben und in der Lage
gewesen sein, den Datenverkehr der Kunden mit den Homepages der Banken
mitzulesen und auch zu verändern. Unmittelbar nach dem Einloggen soll
der Angeschuldigte die Geschädigten dann zur Übermittlung einer TAN
gebracht haben, um so letztendlich die volle Verfügungsmacht über das
Konto zu erlangen.
Zentralstelle Cybercrime Bayern Anklage gegen einen 27-jährigen
BWL-Studenten aus Augsburg erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, sich
unbefugt Zugang zum Online-Banking von Bankkunden verschafft und diese
in der Folge um insgesamt 413.184,91 EUR geschädigt zu haben.
Der Angeschuldigte soll zunächst im Zeitraum vom 01.02.2021 bis zum
22.07.2021 Phishing-SMS an Bankkunden im ganzen Bundesgebiet versandt
haben. Diese SMS-Mitteilungen enthielten einen Link zu einer
Phishing-Webseite auf Domains wie spushtan.de oder spush.de und die
Aufforderung, das voreingestellte Push-TAN-Verfahren zu verlängern. Ein
Klick auf den Link führte allerdings zu einem Server, den der
Angeschuldigte angemietet haben soll. Dieser Server forderte die
Original-Webseite der Bank des jeweiligen Kunden an, so dass den
Geschädigten vorgespielt wurde, sie seien tatsächlich auf der Homepage
ihres Bankinstituts. Tatsächlich soll der mutmaßlich vom Angeschuldigten
zwischengeschaltete Server als Proxy gedient haben und in der Lage
gewesen sein, den Datenverkehr der Kunden mit den Homepages der Banken
mitzulesen und auch zu verändern. Unmittelbar nach dem Einloggen soll
der Angeschuldigte die Geschädigten dann zur Übermittlung einer TAN
gebracht haben, um so letztendlich die volle Verfügungsmacht über das
Konto zu erlangen.
Diese Zugänge soll der Student entweder allein
oder gemeinsam mit bislang unbekannt gebliebenen Mittätern dazu
verwendet haben, um zwischen dem 25.03.2021 und dem Tag seiner Festnahme
am 27.07.2021 von den Konten von 84 Bankkunden insgesamt 413.184,91 EUR
für eigene Zwecke zu überweisen. Dabei wurden z. B. mehr als 2.000
Guthabenkarten oder auch In-Game-Items bestellt. Im weiteren Verlauf
erfolgte oft ein Umtausch in Kryptowährungen.
Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Schwabach und der
Zentralstelle Cybercrime Bayern konnte der Angeschuldigte bereits am
27.07.2021 festgenommen werden und befindet sich seitdem ununterbrochen
in Untersuchungshaft. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden auch
kleinere Mengen Marihuana und Amphetamin-Paste aufgefunden.
oder gemeinsam mit bislang unbekannt gebliebenen Mittätern dazu
verwendet haben, um zwischen dem 25.03.2021 und dem Tag seiner Festnahme
am 27.07.2021 von den Konten von 84 Bankkunden insgesamt 413.184,91 EUR
für eigene Zwecke zu überweisen. Dabei wurden z. B. mehr als 2.000
Guthabenkarten oder auch In-Game-Items bestellt. Im weiteren Verlauf
erfolgte oft ein Umtausch in Kryptowährungen.
Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Schwabach und der
Zentralstelle Cybercrime Bayern konnte der Angeschuldigte bereits am
27.07.2021 festgenommen werden und befindet sich seitdem ununterbrochen
in Untersuchungshaft. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden auch
kleinere Mengen Marihuana und Amphetamin-Paste aufgefunden.
Die akribische Auswertung der Server-Daten und der Zahlungsströme durch die
Cybercrime-Spezialisten hat den Tatverdacht zwischenzeitlich so weit
erhärtet, dass Anklage zu einer Strafkammer des Landgerichts Augsburg
erhoben werden konnte. Dem Angeschuldigten wird darin (neben einem
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz) Ausspähen von Daten in
Tateinheit mit gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten und mit
gewerbsmäßigem Computerbetrug in 84 Fällen vorgeworfen. Das Gesetz sieht
für jeden Einzelfall Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn
Jahren vor.
Cybercrime-Spezialisten hat den Tatverdacht zwischenzeitlich so weit
erhärtet, dass Anklage zu einer Strafkammer des Landgerichts Augsburg
erhoben werden konnte. Dem Angeschuldigten wird darin (neben einem
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz) Ausspähen von Daten in
Tateinheit mit gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten und mit
gewerbsmäßigem Computerbetrug in 84 Fällen vorgeworfen. Das Gesetz sieht
für jeden Einzelfall Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn
Jahren vor.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des
Hauptverfahrens muss nun die zuständige Strafkammer des Landgerichts
Augsburg entscheiden.
Quelle/weiterlesen: justiz.bayern.de/gerichte-und-…bamberg/presse/2022/4.php
Hauptverfahrens muss nun die zuständige Strafkammer des Landgerichts
Augsburg entscheiden.
Quelle/weiterlesen: justiz.bayern.de/gerichte-und-…bamberg/presse/2022/4.php
Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.