Neue Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei Ebay

    • Neue Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei Ebay

      Hallo ! Ich habe gerade eine email bekommen ,in der Ebay erklärt , ab dem 16.4. gelten neue Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung. Leider gibt es keine Gegenüberstellung mit den alten Bedingungen , wie beim letzten Mal.
      Kann mir jemand sagen , was die Unterschiede sind ? Vermutlich wird alles wieder schlechter . ?(
    • Das wird aber mühselig !Die Ebay Zahlungsbedingungen umfassen viele Seiten mit Bildern, Links , scripten etc. Auf dieser Seite muss der Text einzeln eingetragen werden . ...
      Aber die Idee ist nicht schlecht . Vielleicht gibt es ja eine Vergleichsseite , auf der nur die URL eingegeben werden muss.
      Hier mal zum Anschauen die URL der neuen Zahlungsbedingungen :cloud.forbusiness.ebay.com/mym…%2Fterms.html&utm_event=c
    • Erik Eriksen schrieb:

      Das wird aber mühselig
      Klar wird es das. Ist ja von ebay auch beabsichtigt. Sonst könnten sie ja im Detail die Änderungen auflisten. Aber im Grunde muss es dich auch nicht interessieren. Denn wenn es dich interessiert, dann musst Du die Änderungen sowieso akzeptieren und wenn Du die Änderungen nicht akzeptierst, dann muss es dich auch nicht mehr interessieren.

      Mich persönlich interessiert es schon länger nicht mehr, was ebay da schreibt. Ob die sich ihre neuen AGB für die Zahlungsabwicklung in den Hintern stecken oder ob in China ein Sack Reis umfällt macht im Grunde nur dann einen Unterschied, wenn der Sack Reis auf ein rostiges Fahhrad drauffällt. Dann kippt nämlich in China ein Fahrrad vom Ständer.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Kleine Anleitung:

      - In den jeweiligen Nutzungsbedingungen "Alle aufklappen" wählen
      - von oben angefangen ein kleines Stück Text selektieren und die Maustaste gedrückt halten
      - die Taste "Ende" auf der Tastatur drücken
      - mit der weiterhin gedrückten Maustaste mit dem Cursor das Ende des Textes selektieren
      - Maustaste loslassen
      - Rechtsklick und im Kontextmenü auf Kopieren drücken, oder ohne Kontextmenü Strg+c
      - kopierten Text auf der "Compare"-Seite im jeweiligen Feld (Kontextmenü oder Strg+v) einfügen

      Das Ergebnis sieht dann so aus - die Webseite zeigt die Unterschiede an (Beispiele):

      .
      viribus unitis semper et ubique
    • ist das überhaupt noch so erlaubt?


      Sind Sie mit den Änderungen einverstanden, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Wenn Sie als Verbraucher mit den vorgeschlagenen Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie diese jederzeit vor dem 16. April 2022 durch Mitteilung an uns in Textform ablehnen oder den Vertrag über die Zahlungsabwicklung kostenfrei und fristlos kündigen. Dies kann zum Beispiel über E-Mail oder durch Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice erfolgen. Andernfalls gilt Ihre Zustimmung zu den Änderungen als erteilt.

      Vielen Dank, dass Sie bei eBay handeln!

      Zumindest meine Bank hat mir wegen fehlender Zustimmung meine Gebühren der letzten Jahre zurückerstatten dürfen.
    • Löschbert Bastelhamster , Du hast recht. Warum kümmere ich mich eigentlich darum ? Ich muss die Änderungen ja doch schlucken . Und wenn ich gegen irgendwas Geändertes verstosse , wird Ebay mir das schon mitteilen. ( Es hätte narürlich zum normalen geschäftlichen Umgang miteinander gehört, wenn Ebay wenigstens die bedeutenden Änderungen mitgeteilt hätte.)
      Vielleicht kommen die ja noch darauf ...
    • Erik Eriksen schrieb:

      Es hätte narürlich zum normalen geschäftlichen Umgang miteinander gehört, wenn Ebay wenigstens die bedeutenden Änderungen mitgeteilt hätte
      Zum normalen geschäftlichen Umgang miteinander von ebay? Hab ich was verpasst?
      :lach:

      Der war doch eher so, wie Du das beschrieben hast:

      Erik Eriksen schrieb:

      Ich muss die Änderungen ja doch schlucken . Und wenn ich gegen irgendwas Geändertes verstosse , wird Ebay mir das schon mitteilen.

      Und nein, das merkt bei ebay keiner. Ich weiss gar nciht wie oft ich das scho ngeschrieben habe. Das Verhältnis zur zahlenden Kundschaft ist ebay scheissegal. Wenn die Quartalszahlen soweit passen ist alles in Butter und wenn sie mal nicht passen, wird irgend ein Unternehmensbereich verkauft, damit zumindest der Umsatz stimmt.

      Kathrin schrieb:

      ist das überhaupt noch so erlaubt?
      Ich habe da irgend ein BGH-Urteil im Hinterkopf. Aber frag mich jetzt bitte nicht, ob das allgemein gilt oder sich aus den besonderen Informationspflichten der Banken resultiert.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • "Zum normalen geschäftlichen Umgang miteinander von ebay? Hab ich was verpasst?"

      Ha ha . Ich meinte geschäftlicher Umgang aller Menschen mit allen Firmen.
      Z.B. hat mir meine Versicherung eine Änderung ihrer Bedingungen zugesandt , da sind alle Änderungen angegeben und sogar erläutert.
    • Erik Eriksen schrieb:

      Ha ha . Ich meinte geschäftlicher Umgang aller Menschen mit allen Firmen.
      Der normale geschäftliche Umgang aller Menschen mit der Firma ebay sollte sein:
      1.) Fristsetzung
      2.) einstweilige Anordnung
      3.) Unterlassungsklage
      4.) Schadensersatzforderung

      Genau so und nicht anders.

      Was mir an den AGB beim durchlesen auf diee Schnelle aufgefallen ist, war ein PAssus, der gewerbliche und "geschäftsmäßige" Verkäufer zusammenfasst und sie von Verkäufern, die als Verbraucher auftreten unterscheidet.

      Aber keine Ahnung, ob das neu ist. Und angeschaut habe ich mir das auch nicht näher. Rechtlich haltbar ist so eine Einstufung jedenfalls nicht. Auch ein "geschäftsmäßig" verkaufender Verbraucher ist immer noch ein Verbraucher. Und um es mal ganz brutal zu formulieren: nicht mal ein steuerrechtlich unternehmerisch handelnder Verhäufer (§ 2 UStG) muss zwingend ein zivilrechtlicher Unternehmer (§ 14 BGB) sein.

      Aber da gilt dann eben der normale Umgang aller Menschen mit der Firma ebay. So wie oben beschrieben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Erik
      [quote= schrieb:

      ist das überhaupt noch so erlaubt?
      Ich habe da irgend ein BGH-Urteil im Hinterkopf. Aber frag mich jetzt bitte nicht, ob das allgemein gilt oder sich aus den besonderen Informationspflichten der Banken resultiert.


      davon bin ich jetzt ausgegangen, da es ja um die Zahlungsabwicklung bei ebay geht, das da das selbe wie bei den Banken gilt. Ebay spielt ja neuerdings "Bank". Vermutlich müsste mal wieder jemand klagen. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kathrin ()

    • Kathrin schrieb:

      davon bin ich jetzt ausgegangen, da es ja um die Zahlungsabwicklung bei ebay geht, das da das selbe wie bei den Banken gilt. Ebay spielt ja neuerdings "Bank".
      Ja, das ist 'ne ganz lustige Geschichte. Denn die "Bank", also eigentlich der Zahlungsdienst, hat ja mit dem Verkäufer dierkt gar keinen Vertrag abgeschlossen. Das übernimmt, einschliesslich der Gestaltung der AGB, ja ebay für ihn. In so weit müsste man vielleicht auch mal prüfen, ob die ebay GmbH hier nicht als Erfüllungsgehilfe der ebay S.a.r.L. auch dren Verpflichtungen aus dem ZAG und dem GwG zu übernehmen hätte.


      Kathrin schrieb:

      Vermutlich müsste mal wieder jemand klagen.
      Kann ja mal jemand machen. Aber ich kann drir versichern., dass die Zahl derer, die so was überhaupt anzugehen oder zu unterstützen bereit sind, schon vor Jahren verschwindend gering war. Mehr sind es garantiert nicht geworden. Und die, die damals dazu bereit waren, das ganz vorne mitzutragen, sind inzwischen alle weg. Denen ist heute schlicht egal, was ebay treibt oder nicht treibt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich schliesse mich dem Dankeschön für diese Fleißrbeit direkt an.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.