Ebay beschäftig weiter die Gerichte
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Reichlich konfus, die Pressemeldung. Ich frage mich, ob der, der dafür verantwortlich ist (sei es die Pressestelle oder der urteilende Richter) überhaupt weiss, wie ebay funktioniert.
ordentliche-gerichtsbarkeit.he…emitteilungen/eBay_1-Euro
Nach ausführlicher Beschreibung des Fahrzeugs und der Ausstattung hieß es: „Preis: € 1,00“
(...)
Sofortkaufangebote sind gerne erwünscht.
Also nur weil das in der AB steht.....
Der Kläger bot 1,00 € und erhielt - automatisiert - den Zuschlag.
...passiert so was nicht zwingend. Klar bekommt man bei einer Auktion den Zuschag, wenn man einen Euro bietet Aber nicht abschliessend. Die läuft dann ja noch. Bis zu zehn Tage.
Vor regulärem Auktionsende beendete der Beklagte die Auktion...
Wenn es 'ne Auktion war, dann geht das. Wenn der VK versehentlich SK statt Auktion angegeben hat, kann er nicht mehr vorzeitig beenden, weil mit dem SK das Angebot automatisch endet. Und wenn der VK als Auktion mit SK angeboten hat, ist ein SK von einem Euro eigentlich nicht möglich. Es sei denn, Autos gehören zu einer der Ausnahme-Kategorien, in denen der SK nicht mindestens 30% über dem Startpreis liegen muss.
Ich warte mal lieber auf das Urteil im Volltext. Und schaue nach, welche Vollpfosten da aufeinandergetroffen sind.Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.