was meinst du mit
?
eine mögliche Schadensersatzforderung wird sich eher an der Differenz zwischen ein Bietschritt über dem 3.höchsten Gebot und dem Höchstgebot orientieren, oder?
der 2. Bieter hätte ohne shilb. mit 1 Bietschritt über dem 3. geboten und das wäre sein Preisvorteil gegenüber dem Marktwert, den er mit seinem überbotenen Höchstgebot festgelegt hat
oder es werden gar noch andere höhere Marktpreise (ebay oder Neukauf)als Referenz zugrundegelegt
auf jeden Fall müßte der eine Teil der Berechnung ein Bietschritt überm 3.Höchsten sein
denke eher, daß der Neupreis für den Schadenersatz genommen wird, weil sich sonst der ganze Aufwand gar nicht lohnt, oder?
das müßte ja schon im Anwaltsschreiben stehen und das liegt den Forumsinternen schon vor
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pandarul schrieb:
es handelt sich ja wohl um realistische Preise, und die Schadenersatzforderung bemißt sich am eigenen und dem Höchstgebot!
der 2. Bieter hätte ohne shilb. mit 1 Bietschritt über dem 3. geboten und das wäre sein Preisvorteil gegenüber dem Marktwert, den er mit seinem überbotenen Höchstgebot festgelegt hat
oder es werden gar noch andere höhere Marktpreise (ebay oder Neukauf)als Referenz zugrundegelegt
auf jeden Fall müßte der eine Teil der Berechnung ein Bietschritt überm 3.Höchsten sein
denke eher, daß der Neupreis für den Schadenersatz genommen wird, weil sich sonst der ganze Aufwand gar nicht lohnt, oder?
das müßte ja schon im Anwaltsschreiben stehen und das liegt den Forumsinternen schon vor