tobi121987 bzw. ulrich_kahl65 gesperrter gewerblicher eBay-Verkäufer

    • ullidorsch schrieb:

      Und wie erfahren wir das welche Strafe er bekommt?
      Wenn du Geschädigter bist, durch Akteneinsicht. Ansonsten durch Teilnahme als Zuschauer an der Hauptverhandlung.


      ullidorsch schrieb:

      Wer ersetzt mir die 200€???
      Deinen Schadensersatz musst du sowieso zivilrechtlich von dem Täter einfordern, egal ob er nun zu 15 Jahren verurteilt wird oder nach 154 StPO eingestellt. Oder du beantragst ein Adhäsionsverfahren gem. 403ff StPO.


      Nur persönliche Meinung, keine Rechtsberatung.
      • Heute habe ich auch von der Staatsanwaltschaft Mannheim Mitteilung bekommen, dass nach 154f eingestellt wurde. Der Beschuldigte ist für längere Zeit abwesend; es wurden die erforderlichen Fahndungsmaßnahmen eingeleitet (was immer das heißen mag). Vielleicht gibt es mehrere mit dem Namen. Ich hatte alle anderen Aktenzeichen mitgeteilt, aber hier wird tatsächlich wohl nicht über Ländergrenzen zusammen gearbeitet. Das erleichtert den Betrügern ihr Geschäft
    • Ich erhielt Post von der Staatsanwaltschaft Gießen:

      in dem Ermittlungsverfahren gegen

      Tobias Steffan in Altenstadt

      wird gemäß $ 154 Abs. 1 Strafprozessordnung vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Anklage abgesehen.

      Zitat
      "Gründe:
      Gegen den/die Beschuldigte ist bei der Staatsanwaltschaft Gießen - Geschaftsnummer xxx - ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen einer einer anderen Straftat anhängig.
      Neben der zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung in diesen Verfahren führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht.
      Es müsste ohnehin eine Gesamtstrafe gebildet werden."
      Zitat Ende

      ?????

      Klingt für mich so, als ob sich Verbrechen doch lohnt !?!

      Hast du ein richtig Schweres begangen, dann lade dir noch mehr auf's Verbrecherkonto, kommt bei der Gesamt-Strafe eh nicht darauf an.

      Musst nur in der bis zur Aufdeckung verbleibenden Zeit möglichst viele kleine Delikte begehen (wobei die Sache bei ebay von der Schadenssumme her eher hoch anzusetzen ist).

      Da gibt es doch einen Spruch: "Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen"

      Meine Sympathien gehen mittlerweile eher zu den "Gilets jaunes"
    • Außer gegebenenfalls einem Einstellungsbescheid schicken die Ermittlungsbehörden von sich aus auch keine weiteren Nachrichten zum Sachstand.
      Wie weiter oben bereits erklärt, wenn Du Informationen möchtest, musst Du einen Anwalt beauftragen, Akteneinsicht zu nehmen.
      Oder zuerst mal versuchen, telefonisch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Gießen Infos zu erhalten, manchmal klappt das.
    • Warum fragst du nicht bei deiner Bank nach?
      Du hast doch überwiesen oder?
      Das Jahr und der Monat lassen sich ja eingrenzen.

      magazin.comdirect.de/finanzwis…k-kontoauszuege-anfordern


      Banken sind gesetzlich verpflichtet, Daten über Kontobewegungen mindestens 10 Jahre aufzuheben. Und in der Regel ist es möglich, Auszüge für Ihre Konten auch nachträglich ausstellen zu lassen. Die meisten Banken erheben dafür allerdings eine Gebühr.


    • Es geschehen noch Zeichen und Wunder,

      die Staatsanwaltschaft Gießen hat mir letzte Woche meinen kompletten Schaden ersetzt.

      Herzlichen Dank dafür !!!

      Es geht bei mir immerhin um einen mittleren dreistelligen Betrag. Da hat sich das Warten von mehr als 6 Jahren doch gelohnt.
      Die Staatsanwaltschaft Gießen geht von etwa 80 Geschädigten aus, die der gute Tobias Steffan betrogen hat, im Urteil steht noch, dass er außerdem wegen Gedlfälschung verurteilt wurde.
      Leider war er so dumm, anfangs seinen richtigen Namen bei Ebay zu verwenden, so dass die Staatsanwaltschaft ihn ausfindig machen konnte. Die Staatsanwaltschaft Gießen hat vom Herrn Steffan laut Urteil 15858,08 Euro eingezogen, die jetzt an die Geschädigten ausgezahlt werden können.
      Ich habe schon profitiert und kann alle anderen Geschädigten ermutigen, wenn noch nicht geschehen, sich bei der Staatsanwaltschaft Gießen zu melden. Das Aktenzeichen lautet 703 Js 36382/17 V

      Das Geld steht bereit, es wäre doch schön, wenn es an seine rechtmäßigen Eigentümer zurück geht.
      Ich habe, wenn ich ehrlich bin, nicht damit gerechnet und hatte das Geld schon abgeschrieben.

      Aber die Mühlen der Justiz mahlen wohl langsam aber beständig.

      In diesem Sinne, manchmal lohnt sich Verbrechen halt doch nicht.



      Urteil:

      verbraucherschutzforum.berlin/…tschaft-giessen-2-278591/



      Viele Grüße

      Bobe
    • Ich habe soeben alle Unterlagen zwecks Rückerstattung an die Staatsanwaltschaft Gießen geschickt. Im Oktober 2018 habe ich das letze mal was von der Staatsanwaltschaft Leipzig gehört das das Verfahren gegen Ulrich kahl ( so nannte er sich bei EBay) vorläufig eingestellt wurde. Hoffe die 200,99€ wieder zu bekommen
      Zum Glück hatte ich den Bescheid noch. Wollte ihn letztens schon in den Müll werfen Wie lange dauert es bis sich die Staatsanwaltschaft meldet und wie geht es dann weiter?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ullidorsch ()

    • ullidorsch schrieb:

      Wie lange dauert es bis sich die Staatsanwaltschaft meldet und wie geht es dann weiter?
      Das ist völlig ungewiss. Kann schnell gehen, länger dauern oder vielleicht kommt auch gar nix, letzteres vor allem, wenn du lediglich per eMail geschrieben hast.

      Wenn dein Verfahren in Leipzig eingestellt wurde, hat das verwaltungsmäßig erstmal nichts mit dem in Gießen zu tun. Vermutlich wird man deinen Meldung nach Leipzig weiterleiten, denn das Leipziger Verfahren müsste mit dem hessischen verbunden werden. Nur, das hessische ist abgeschlossen und für das Leipziger kommen Fristen in Betracht.
    • Habe es per Einschreiben verschickt
      Geht doch aber um die selbe Person und Betrug über EBay
      Ich werde es im Auge behalten:-) und denke mal positiv
      Ohne die Seite hier und die Mail hätte ich es ja nie erfahren. Wer denkt auch noch nach 6 Jahren daran. Habe ja u.a das Urteil und meinen Brief von der Staatsanwaltschaft mitgeschickt

      Lg
      Ulrike
    • ullidorsch schrieb:

      Geht doch aber um die selbe Person und Betrug über EBay
      Schon klar! Klar ist auch, dass es nicht für jeden Vorfall einen erneuten Tatentschluss braucht, wenn da einer ein Dauertäter ist. Das StGB und vor allem die StPO haben da aber andere Lesart. In der Regel sind Ermittlungen dann in einzelnen Fälle einzustellen, wenn der Täter anderweitig eine höhere Strafe zu erwarten hat. Das gilt analog, wenn das Verfahren gegen den Beschuldigten bereits wegen gleichgelagerter Fälle im zeitlich gleichen Rahmen bereits beendet ist. Wenn die Ansprüche eines Geschädigten bis dahin nicht angemeldet wurden, unterliegen die auch nicht mehr dem Adhäsionsprinzip für die Rückgewinnungshilfe im Strafverfahren - sprich': Pech gehabt.

      ullidorsch schrieb:


      Ich werde es im Auge behalten:-)
      Melde dich später bitte wieder hier und berichte, wie das dann ausgegangen ist.
    • ullidorsch schrieb:

      Wie lange dauert es bis sich die Staatsanwaltschaft meldet und wie geht es dann weiter?
      Hallo Ulrike,

      Du hast alles richtig gemacht.
      Wenn die Staatsanwaltschaft Leipzig Deinen Fall nach Gießen weitergeleitet hat, dann gehörst Du auch zu den 80 Geschädigten, die im Gerichtsurteil erwähnt werden und namentlich bekannt sind und dann bekommst Du auch Dein Geld zurück.

      Folgendes würde ich Dir raten ( so habe ich es gemacht ) :
      Warte ca. zwei Wochen, dann sollten Deine Unterlagen spätestens im Posteingang bearbeitet sein und melde Dich dann telefonisch bei der Staatsanwaltschaft Gießen unter 0641 9340
      Sage, dass Du Geschädigte im Fall Tobias Steffan bist ( der Herr ist dort gut bekannt ) und lass Dich mit der Mitarbeiterin verbinden, die für das Aktenzeichen 703 Js 36382/17 V zuständig ist. Das ist eine Frau G. ( Name und Durchwahl kann ich hier aus Datenschutzgründen nicht angeben, ich veruche Dir gleich eine PN zu schicken, ich weiß allerdings nicht, ob das hier funktioniert ).

      Überprüfe, ob die Daten, die von Dir bei der Staatsanwaltschaft Gießen vorliegen ( Adresse ) noch richtig sind.
      Frau G. schickt Dir dann ein Schreiben zu, welches auch das Urteil beeinhaltet und wo ein Fragebogen von Dir auszufüllen ist.
      Das hast bei mir drei Tage gedauert.
      Wenn Du das Schreiben zurück geschickt hast, dauert es noch ca. 3 Monate und Du hast Dein Geld zurück auf Deinem Konto.
      Ansonsten fragst Du noch mal bei Frau G. nach ( sehr netter Kontakt )

      Ich wünsche Dir viel Erfolg.

      Viele Grüße
      Bobe

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