MC145 eBay-Mitgliedschaft gesperrt (privates Konto)

    • MC145 eBay-Mitgliedschaft gesperrt (privates Konto)

      Hallo Leute,

      mein privates eBay-Konto wurde wegen zu oft fehlgeschlagener Lastschriften gesperrt (war Pfändung der Krankenkasse drauf).

      Am 31.10. Latschriftrückgabe + Info per Mail: "Falls weitere Lastschrifteinzüge scheitern, müssten wir Ihr Mitgliedskonto vorübergehend sperren".
      04.11. Lastschrift eingeschleift, bei der ich mir 100% sicher bin, dass sie durchgeht, da das Problem mit meinem Bankkonto erledigt ist. Der Betrag deckte auch alle offenen Gebühren, also war keine Teilzahlung (fälliger Betrag auf 0,00 Euro)


      05.11. MC145 eBay-Mitgliedschaft gesperrt wegen fehlender Lastschriften

      Kann ich da Einspruch einlegen? In der Mail vom 31.10. stand immerhin "falls WEITERE Lastschrifteinzüge scheitern", diese wurden aber gar nicht abgewartet. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich den offenen Betrag mit Paypal bezahlt!

      Bzgl Reaktivierung muss ich auch sagen, dass ich sonst ein Problem habe, da ich diesen Punkt nicht erfülle:
      Bitte beachten Sie, dass wir Mitgliedskonten, bei denen es zu wiederholter Sperrung wegen mehrfacher Rücklastschriften kam, innerhalb von zwei Jahren nur einmal reaktivieren können.

      Also ich hatte das letztes Jahr schon mal mit Kontensperre und dann Reaktivierung nachdem ich alles nachbezahlt hab.

      Wie stehen jetzt die Chancen? Muss ich nach Zahlung wirklich ein Jahr warten bis der Account wieder reaktiviert wird? :S
    • Es wurde eine weitere fehlgeschlagene Lastschrift abgewartet... Deine Einmalzahlung per Lastschrift vom 04.11. wurde von der Bank zurück gegeben. Da die Meldung so kurz nach dem Lastschriftauftrag kam, würde ich mal meinen, dass nicht deine Bank die Lastschrift zurück gegeben hat, sondern dass bereits die Bank von eBay aufgrund der von dir gemachten Angaben den Auftrag gar nicht erst an deine Bank weiter gegeben hat.

      Häufig gemachte Fehler in Zusammenhang mit der SEPA-Lastschrift

      - Kontoinhaber des Bankkontos ist nicht so angegeben, wie bei der Bank hinterlegt. Wenn es ein Gemeinschaftskonto ist, müssen neuerdings tatsächlich ALLE Kontoinhaber angegeben werden
      - BIC die Buchstaben klein geschrieben
      - BIC ein "O" für eine Null gelesen oder andersrum
      - Zahlendreher in der IBAN

      Eine genaue Rückmeldung gibts da nicht. Wenn du eBay diesbezüglich fragst, kann man dir dort nur mitteilen, wann die Lastschrift durchgeführt werden sollte, und dass du dich an deine Bank wenden sollst.

      Grundsätzlich musst du die offenen Gebühren erstmal im Rahmen einer Einmalzahlung begleichen.

      Was die Möglichkeit der Freischaltung angeht, ist es genau so, wie es in der Email drinnen steht... Wenn du eine Anfrage wegen der Freischaltung stellst (die ohnehin erstmal den Ausgleich der offenen Forderungen voraussetzt), dann kannst du durchaus damit rechnen, dass die Antwort lautet: Melde dich 2015 nochmal.

      War es denn letztes Jahr schonmal eine Freischaltung wegen zuvor fehlgeschlagener Lastschriften, oder hattest du da einfach nur deine Gebühren nicht gezahlt?
    • Erstmal Danke für die Antwort :)

      Laurynn schrieb:

      War es denn letztes Jahr schonmal eine Freischaltung wegen zuvor fehlgeschlagener Lastschriften, oder hattest du da einfach nur deine Gebühren nicht gezahlt?
      Ja, war leider genau das gleiche. Konto wurde reaktiviert, war auch alles klar mein Fehler.

      Aber diesmal ist die Lastschrift nicht zurückgegeben worden, sie ist für mich auch aktuell im Online-Banking sichtbar.



      vorgemerkt am:
      05.11.2014


      fällig zum:
      13.11.2014


      Umsatzart:
      EINMAL LASTSCHRIFT


      Name:
      EBAY.COM GLOBAL BILLING 15 RUE NOTRE DAME


      Wie gesagt, der fällige Betrag beim eBay Verkäuferkonto (Einmalzahlung) ist auf 0,00 bzw war schon am 04.11. vor der Sperre auf 0,00.

      Meine Bank gibt keine Lastschriften mehr zurück und obige Lastschrift wird verbucht werden.

      Den Weg über die Reaktivierung möchte ich eigentlich nicht gehen, sondern eben eher Einspruch gegen die Sperre, sobald die Lastschrift garantiert durch ist (evtl mit Einhaltung einer 6-Wochen Frist), mit Verweis auf die Mail vom 31.10. Zumindest seh ich keine andere Chance, weil eine zweite Reaktivierung wohl sonst wirklich erst Mitte 2015 möglich wäre.
    • Hab jetzt versucht, Ebay zu erklären, dass die letzte Latschrift nicht zurückgegeben wurde, etc. Halt alles erklärt wie oben. Wie erwartet nur eine Standardantwort bekommen :(


      ->


      Warum ist eine Freischaltung nicht möglich?

      In den letzten Monaten sind mehrere Lastschriften zur Rechnungsbegleichung fehlgeschlagen. Wir haben Sie daher bereits am 30.10.2013 schon einmal vom Handel auf eBay ausgeschlossen.

      Sie hatten den damals ausstehenden Betrag beglichen und Ihr eBay-Mitgliedskonto wurde am 18.05.2014 wieder zum Handel auf eBay zugelassen. Dabei haben wir Sie darauf hingewiesen, dass weitere fehlgeschlagene Lastschriften zu einem dauerhaften Ausschluss vom Handel auf eBay führen können.

      Leider sind in der Folgezeit weitere Lastschrifteinzüge fehlgeschlagen. Am 05.11.2014 wurde Ihr eBay-Mitgliedskonto deshalb erneut vom Handel auf eBay ausgeschlossen.

      Da es trotz unseres Hinweises zu einem erneuten Ausschluss kam, können wir Ihr eBay-Mitgliedskonto nicht freischalten. Es bleibt bis 18.05.2016 gesperrt. Schreiben Sie uns dann erneut. Wir werden dann gerne die Freischaltung Ihres Mitgliedskontos prüfen.


      -


      Was mach ich da jetzt am besten?
      Edit: Hab eBay nochmal kontaktiert.

      Die Lastschrift, die ich nach der Hinweis Mail ("falls WEITERE Lastschrifteinzüge scheitern" etc) und VOR der Sperre durchgegeben habe, ist wie gesagt durchgegangen und natürlich auch so im System sichtbar.


      Seufz..

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zankyou ()

    • Es ist völlig unerheblich, ob das Konto ausgeglichen war. Allein die Tatsache, DASS eine weitere Lastschrift fehlgeschlagen ist, hat zum Ausschluss geführt.

      Im Übrigen kann der Ausschluss auch einige Wochen nach dem tatsächlichen Fehlschlagen erfolgen... Manchmal braucht das System etwas länger...

      Und ja, das mit 2016 ist deren Ernst...