Ebay-Kauf mit PayPal bezahlt, mit DHL versichert versendet - Totalverlust, Haftung, Abtrittserklärung verweigert

    • Was ist mit der PayPalerstattung an den Vk?

      lhamiltonF1 schrieb:

      und eröffnete auch einen Käuferschutzfall bei PayPal. Erst ging alles ziemlich einfach, ich füllte alles aus korrespondierte mit DHL und hätte wohl auch ohne Probleme den Schadenersatz erhalten. Ich stand die ganze Zeit mit dem Käufer in Kontakt und unterrichtete Ihn über sämtliche Schritte. Ich brauchte ja auch Angaben zum Versand von Ihm. PayPal schloss meinen Fall ohne mein Einverständnis da der Verkäufer durch Sendungsnr.den Versand nachgewiesen hat. Mein Geld war weg.


      es sollte nicht vergessen werden,daß auch Paypal an der Vk gegen dessen Versandnachweis erstattet(hat).

      Das ist wahrlich ein lukratives Modell:kaufe ein teures Teil(evtl.auf Pump)----finde einen,der es mit PayPal bezahlt----"verschicke" es hoch versichert mit DHL----laß es nicht ankommen--laß Dir die Kohle von PayPal und(!!) DHL erstatten---laß Deinen Handelspartner mithilfe der "Rechtslage" ins Leere laufen----und widme Dich dem nächsten "Objekt".

      Letztendlich mußt Du nur einen "Willigen" finden und "irgendwie"(mit einem Komplizen??)die Sendung verschwinden lassen.

      Den Betrug(und seine Absicht)zu beweisen,ist schier unmöglich.

      In so eine Falle ist der TE reingelaufen.

      Ohne Anwalt geht jetzt nichts mehr.

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      es sollte nicht vergessen werden,daß auch Paypal an der Vk gegen dessen Versandnachweis erstattet(hat).
      Wo hat PP hier irgendwas "erstattet"?
      PP hat (in diesem Fall berechtigt, da der Versand nachgewiesen wurde) den Käuferschutzfall abgelehnt, d.h . hat es abgelehnt dem K. den via PP gezahlten Kaufpreis rückzuerstatten. Hier wurde also gar nix "erstattet". Der VK. hat lediglich den Kaufpreis erhalten.

      petergabriel schrieb:

      Das ist wahrlich ein lukratives Modell:kaufe ein teures Teil(evtl.auf Pump)----finde einen,der es mit PayPal bezahlt----"verschicke" es hoch versichert mit DHL----laß es nicht ankommen--laß Dir die Kohle von PayPal und(!!) DHL erstatten---laß Deinen Handelspartner mithilfe der "Rechtslage" ins Leere laufen----und widme Dich dem nächsten "Objekt".


      Letztendlich mußt Du nur einen "Willigen" finden und "irgendwie"(mit einem Komplizen??)die Sendung verschwinden lassen.

      Den Betrug(und seine Absicht)zu beweisen,ist schier unmöglich.

      In so eine Falle ist der TE reingelaufen.

      Zu tief in die Glaskugel geblickt, eh? :rolleyes:
      Ich sage nicht das sowas unmöglich wäre, aber zu diesem Zeitpunkt ist das eine reine und wie ich meine, vollkommen überzogene und überflüssige Spekulation.
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    • Dann eben nicht zurückerstattet

      iiiihhBääähh schrieb:

      PP hat (in diesem Fall berechtigt, da der Versand nachgewiesen wurde) den Käuferschutzfall abgelehnt, d.h . hat es abgelehnt dem K. den via PP gezahlten Kaufpreis rückzuerstatten.


      Auf jeden Fall ist die über PP bezahlte Kohle weg,weil der Käuferschutzantrag mit Hinweis auf den stattgefundenen Versand abgelehnt worden ist.

      Das Nicht-Ankommen der hochversicherten Sendung war bei der Entscheidung demnach irrelevant.

      Glaskugel oder nicht:es sind Mechanismen wie diese,welche neue lukrative "Geschäftsmodelle" eröffnen.

      Bei PayPal UK und PayPal USA wäre übrigens genau anders entschieden worden:da ist nämlich die Unterschrift des Empfängers zu präsentieren.

      Was würdest Du denn dem TE jetzt raten??

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      Das Nicht-Ankommen der hochversicherten Sendung war bei der Entscheidung demnach irrelevant.
      Mal davon abgesehen, dass sich PP eigentl. überhaupt nicht in Angelegenheiten zwischen VK und K zu mischen hat, halte ich diese "Entscheidung" für verständlich.
      Wenn der Versand nachgewiesen wurde, ist das eine Angelegenheit zwischen dem VK. und dem K. bzw. im Versicherungsfall zwischen VK. und DHL. Damit hat PP nichts zu schaffen.

      petergabriel schrieb:

      Was würdest Du denn dem TE jetzt raten??
      Sagte ich schon.
      So weit ich das verstanden habe (ich lese jetzt nicht nochmal alles durch, was der TE schrieb, ##), will DHL erstatten und zwar an den VK..
      Die Erstattung ist aber noch nicht vollzogen. Ich würde jetzt erstmal warten bis bestätigt ist, dass der VK. die DHL Erstattung tatsächl. erhalten hat u. diesen anschliessend auffordern, diesen Betrag wiederum an mich (also den TE) zurück zu zahlen. Macht der VK das, hat sich die Geschichte damit auch schon erledigt.

      PS (##):
      übrigens wäre es m.E. wünschenswert, wenn sich die TE`s hier etwas mehr Mühe geben würden, Ihre Geschichte etwas übersichtl. darzulegen bzw. zu gliedern.
      So "ohne Punkt und Komma" und ab und zu mal einen neuen Absatz, alles auf einem Haufen (evtl. noch alles klein geschrieben oder/und vielleicht noch garniert mit 5 Rechtschreibfehlern pro Satz) ist für die, die das lesen sollen eine Zumutung (wäre der Eingangspost in diesem Faden eine ebay Artikel Beschreibung, hätte ich eine 1/10 sek. nach Aufruf der Seite auf "zurück" geklickt u. mein Interesse wäre in diesem Moment erloschen gewesen......)
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    • Keine hilfreichen Antworten

      Alles was Ihr hier sagt hab ich doch schon geschrieben.Mir ist das alles klar.
      Was Ihr nicht versteht ist das dass wahrscheinlich von vornherein so geplant war.
      Aus welchem Grund gibt es in diesem Fall sonst so viele Ungereimtheiten?
      So viele Namen und Adressen die alle irgendwie mit drinhängen.
      Warum gibt er mir nicht die Abtrittserklärung auf die ich ein Recht habe?
      Es steht im BGB.
      Naja ich merke schon das ich hier nicht weiterkomme.
      Mich hat eigentlich hauptsächlich nur interessiert ob jemand ganz genau weiß ob es möglicherweise irgendwo steht das es zwingend ist das eine Abtrittserklärung vorliegen muss?
      Dem Vertrag zw. Mir und dem Verkäufer lag ein sogenannter Sendungsverkauf zugrunde.
      Und da das so ist hat der Verkäufer als er die Ware an DHL übergeben hat seine Pflicht mir gegenüber erfüllt.
      Somit hat er kein Anrecht mehr auf irgendwas.Weder das Paket noch auf den Schadenersatz.
      Egal den Rest muss jetzt der Anwalt regeln.
      Ich wollte Euch nur warnen auf was man alles achten sollte (deshalb so ausführlich) und meinem Anwalt evtl. ein bisschen Arbeit abnehmen.
    • Noch vergessen zu erwähnen

      Was ich evtl. noch vergessen habe zu erwähnen ist das ich, seid der Verkäufer mir die Abtrittserklärung verweigerte, ich keinerlei Informationen mehr von der Post bekomme.
      Die Post schrieb mir, das ich aus Datenschutzgründen keinerlei Infos mehr erhalte.
      D.h. ich weiß nicht was der Verkäufer angegeben hat als Schadenhöhe, ich weiß auch nicht wann oder ob der Verkäufer bereits den Schaden reguliert bekommen hat.
      Der Verkäufer hat den Kontakt zu mir abgebrochen.
      Jetzt stehe ich noch mehr mit dem Rücken zur Wand als ohnehin schon.
      Und der Verkäufer hat verlangt das ich die Transaktion abbreche wegen der Ebaygebühren und hat einen Fall bei Ebay eröffnet.
      Er sagte mir vor einigen Wochen als wir noch in Kontakt standen das er die Abtrittserklärung die Ihm von der Post vorliegt unterschreiben würde wenn ich dem Transaktionsabbruch zustimme.
      Ich habe Ihm gesagt das ich jetzt gar nichts weiter mache und erst mein Geld haben möchte bzw. die Abtrittserklärung.
      Daraufhin hat er nach einigen Tagen selbstständig die Transaktion abgebrochen weil ich gar nicht darauf reagiert habe und somit seine Ebaygebühren wiedererlangt.
      Ich habe Ebay darüber schon informiert.
    • Da Du ja mit der DHL keinen Vertrag hast und der VK Dir die Abtretung nicht erklärt hat, steht Dir auch direkt von DHL kein Schadensersatz zu.
      Den von der DHL an den VK geleistete Schadensersatz ist vom VK an Dich auszuhändigen.

      Dein Anwalt wird ihn wohl unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern.
      Danach -falls er nicht zahlt- das Mahnverfahren einleiten. Der Schuldner wird entweder Widerspruch einlegen oder -falls insolvent- gar nichts von sich hören lassen, was einen Vollstreckungsbescheid -gegen einen evtl. insolventen Schuldner- möglich macht.
      Bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid Klage bei Gericht einreichen.
      Das Gericht wird ein passendes Urteil erlassen, mit dem Du ebenfalls -gegen einen evtl. insolventen Schuldner- vollstrecken lassen kannst.

      Klar, diese Aussichten alles andere als rosig.
      Auch wenn vielleicht gutes Geld noch hinterher geworfen werden sollte - den Betrug kann man nicht so stehen lassen.
      Bei nachgewiesenem Vorsatz droht dem Schuldner noch das Strafgesetzbuch. Dein Anwalt wird sich schon eine geeignete Vorgehensweise einfallen lassen.
      Noch ist nicht Ende aller Tage ... :thumbup:
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    • Post verklagen...

      Ich werde die Post trotzdem verklagen da ich nachgewiesen habe das dass Paket zum Zeitpunkt des Verschwindens in meinem Besitz übergegangen war.
      Und ich habe laut BGB § 285 ein Recht auf Abtritt der Versandversicherung.
      Ich meine mal logisch betrachtet, was nutzt mir ein Gesetz wenn es keine Anwendung findet?
      Die Post wurde hinreichend informiert, die brauchen sich nachher nicht hinstellen und sagen Sie hätten das nicht gewusst.
      Ich habe alles, wirklich alles schriftlich.
      Und die Post ist außerdem der Verursacher.
      Sie sollen mir meinen Schaden bezahlen.
      Ich habe sogar angeboten das die Post das Geld bis zur endgültigen Klärung nicht auszahlen soll.
      Das wäre doch für die Post kein Problem.
      Sie zahlen solange nicht bis offiziell eine Klärung herbeigeführt wurde.
      Wie gesagt die Post ist der Verursacher und Informationen hätten Sie mehr als genug das hier Betrüger am Werk sind.
    • lhamiltonF1 schrieb:

      So viele Namen und Adressen die alle irgendwie mit drinhängen.
      Was für "viele" Namen & Adressen hängen denn da mit drin, ausser die des VK?


      lhamiltonF1 schrieb:

      Was Ihr nicht versteht ist das dass wahrscheinlich von vornherein so geplant war.
      So? Das Stichwort hier ist "wahrscheinlich".
      Mutmaßen kannst Du so viel Du willst, nur beweisen wirst Du das nicht können, es wird Dich also nicht weiterbringen.

      lhamiltonF1 schrieb:

      Warum gibt er mir nicht die Abtrittserklärung auf die ich ein Recht habe?
      Es steht im BGB.
      Du hast ein Recht, dass wenn der VK im Versicherungsfall eine Erstattung von DHL erhalten hat, dass er diese Erstattung an Dich weiterleitet.
      Das bedeutet nicht, dass er verpflichtet ist, Dir den Erstattungsanspruch von vorneherein abzutreten. Das kann er machen, muss es aber nicht.

      lhamiltonF1 schrieb:

      Was ich evtl. noch vergessen habe zu erwähnen ist das ich, seid der Verkäufer mir die Abtrittserklärung verweigerte, ich keinerlei Informationen mehr von der Post bekomme.

      Die Post schrieb mir, das ich aus Datenschutzgründen keinerlei Infos mehr erhalte.
      Ist ja auch nur logisch. DHL hält sich an seinen Vertragspartner u. nur der bekommt Auskunft (wundert mich sowieso, dass die Dir zuvor überhaupt Auskunft gegeben haben).


      lhamiltonF1 schrieb:

      Er sagte mir vor einigen Wochen als wir noch in Kontakt standen.......

      lhamiltonF1 schrieb:

      Der Verkäufer hat den Kontakt zu mir abgebrochen.
      Das Beste kommt anscheinend immer zum Schluss.
      Du hast ne Menge Zeug geschrieben aber dass der VK den Kontakt bereits vor einigen Wochen komplett eingestellt hat, das erwähnst Du erst jetzt....... :rolleyes:

      Dann würd ich jetzt mal ganz flugs ein Briefchen an den VK. aufsetzen, mit Mahnung & Fristsetzung, bis wann die Rückerstattung zu erfolgen hat.
      Das ganze per Einschreiben. Wenn er darauf auch nicht reagiert, dann hilft wohl nur ein gerichtl. Mahnbescheid oder gleich der Gang zum Anwalt (u. parallel hierzu, eine Betrugsanzeige bei den Freunden und Helfern).
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    • lhamiltonF1 schrieb:

      Egal den Rest muss jetzt der Anwalt regeln.


      Das ist wohl das beste, was Du tun kannst.

      lhamiltonF1 schrieb:

      Ich werde die Post trotzdem verklagen da ich nachgewiesen habe das dass Paket zum Zeitpunkt des Verschwindens in meinem Besitz übergegangen war.


      Das ist schon nicht wirklich richtig. Das Paket ist nie in Deinen Besitz über gegangen.
      und auch danach stimmt einiges nicht, das meiste.
    • iiiihhBääähh schrieb:

      parallel hierzu, eine Betrugsanzeige bei den Freunden und Helfern
      Alternativ eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Veruntreuung mit Zeugenangabe DHL und Verkäufer.

      lhamiltonF1 schrieb:

      in meinem Besitz übergegangen war.
      Du meinst sicher Eigentum.
      iiiihhBääähh liegt ganz richtig: mit DHL hast Du nichts am Hut. Die sind nur ihrem Vertragspartner/Kunden verpflichtet.
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    • Noch vergessen zu erwähnen

      iiiihhBääähh schrieb:

      lhamiltonF1 schrieb:

      So viele Namen und Adressen die alle irgendwie mit drinhängen.
      Was für "viele" Namen & Adressen hängen denn da mit drin, ausser die des VK?

      z.B.der "echte" Käufer der Ihn auf Kredit gekauft hat!
      Oder derjenige der das Ebaykonto besitzt!
      Oder der der die PayPal Zahlung erhalten hat!
      Reicht das?

      lhamiltonF1 schrieb:

      Warum gibt er mir nicht die Abtrittserklärung auf die ich ein Recht habe?
      Es steht im BGB.
      Du hast ein Recht, dass wenn der VK im Versicherungsfall eine Erstattung von DHL erhalten hat, dass er diese Erstattung an Dich weiterleitet.
      Das bedeutet nicht, dass er verpflichtet ist, Dir den Erstattungsanspruch von vorneherein abzutreten. Das kann er machen, muss es aber nicht.



      Doch er muss!!!

      Wenn der Verkäufer aufgrund des Sendungsverlusts, durch den er gemäß § 275 BGB von der Pflicht zur Leistung = Übergabe an den Käufer frei wird, einen Anspruch auf eine Versicherungszahlung gegen einen Versicherer erlangt, dann kann der Käufer die Herausgabe/Abtretung verlangen, § 285 BGB:

      "Erlangt der Schuldner infolge des Umstands, auf Grund dessen er die Leistung nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht, für den geschuldeten Gegenstand einen Ersatz oder einen Ersatzanspruch, so kann der Gläubiger Herausgabe des als Ersatz Empfangenen oder Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen."

      Der Käufer kann also nicht die Rückzahlung des Kaufpreises vom Verkäufer verlangen, sondern gemäß § 285 BGB kann er "nur" fordern, daß der Verkäufer ihm seine Versicherungsansprüche gegen den Transportversicherer abtritt (oder erhaltene Versicherungszahlungen herausrückt).

      Und ich fordere die Abtrittserklärung bzw. das die Post das mit mir persönlich reguliert.
      Das steht im BGB.


      Anmerkung: Zitate entwirrt.
    • iiiihhBääähh schrieb:

      Was für "viele" Namen & Adressen hängen denn da mit drin, ausser die des VK?
      Es sind drei Personen (ohne TE gerechnet) in dieser Verkaufsaktion verstrickt, der Fall ist wirklich höchstinteressant, auch inwieweit die Personen miteinander verstrickt sind, mehr können wir hier leider auch nicht veröffentlichen. TE ist bei einem Anwalt schonmal in guten Händen und eine Mitteilung über den weiteren Verlauf wird sehr begrüßt.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • lhamiltonF1 schrieb:

      Alles was Ihr hier sagt hab ich doch schon geschrieben.Mir ist das alles klar.
      Was Ihr nicht versteht ist das dass wahrscheinlich von vornherein so geplant war.
      Aus welchem Grund gibt es in diesem Fall sonst so viele Ungereimtheiten?
      So viele Namen und Adressen die alle irgendwie mit drinhängen.

      Du argumentierst, wenn man das überhaupt so nennen kann, völlig irrational, nur Vermutungen, ohne Beweise für Deine Behauptungen.

      lhamiltonF1 schrieb:


      Warum gibt er mir nicht die Abtrittserklärung auf die ich ein Recht habe?
      Es steht im BGB.

      Auch das weiß hier keiner. Statt aber irgendwelchen Vermutungen, die sich eh nicht auf das Schuldverhältnis auswirken, solltest Du lieber Tatsachen zusmmenstellen, mit denen Dein Anwalt dann arbeiten kann.

      lhamiltonF1 schrieb:

      ...
      Somit hat er kein Anrecht mehr auf irgendwas.Weder das Paket noch auf den Schadenersatz.
      ...

      Und nun soll DHL Dir einfach auch Deinen Zuruf, die Ersatzzahlung überweisen? Was schützt denn DHL davor, daß Ihr Vertragspartner, der Verläufer, nicht auf einmal herkommt und gegen DHL vorgeht?

      lhamiltonF1 schrieb:

      Was ich evtl. noch vergessen habe zu erwähnen ist das ich, seid der Verkäufer mir die Abtrittserklärung verweigerte, ich keinerlei Informationen mehr von der Post bekomme.
      Die Post schrieb mir, das ich aus Datenschutzgründen keinerlei Infos mehr erhalte.
      D.h. ich weiß nicht was der Verkäufer angegeben hat als Schadenhöhe, ich weiß auch nicht wann oder ob der Verkäufer bereits den Schaden reguliert bekommen hat.
      ...

      Wenn Du etwas schriftliches von DHL hast, dann ist da auch ein Sachbearbeiter genannt, den man für die Verhandlung als Zeuge laden kann.

      lhamiltonF1 schrieb:

      Ich werde die Post trotzdem verklagen da ich nachgewiesen habe das dass Paket zum Zeitpunkt des Verschwindens in meinem Besitz übergegangen war.

      Vll. siehst Du dir noch einmal die inhaltliche Bedeutung des Begriffs Besitz und Eigentum an. So, wie Du ersteren verwendest, ist es falsch.

      lhamiltonF1 schrieb:


      Und ich habe laut BGB § 285 ein Recht auf Abtritt der Versandversicherung.
      Ich meine mal logisch betrachtet, was nutzt mir ein Gesetz wenn es keine Anwendung findet?

      Es findet Anwendung. Nur eben kommt der Verkäufer/Versender eben nicht seiner Pflicht nach.

      lhamiltonF1 schrieb:


      Die Post wurde hinreichend informiert, die brauchen sich nachher nicht hinstellen und sagen Sie hätten das nicht gewusst.
      Ich habe alles, wirklich alles schriftlich.
      Und die Post ist außerdem der Verursacher.
      Sie sollen mir meinen Schaden bezahlen.
      Ich habe sogar angeboten das die Post das Geld bis zur endgültigen Klärung nicht auszahlen soll.

      Und noch einmal.
      Du bist nicht Vertragspartei im Transportvertrag mit DHL. Nur auf Grundlage dieses Vertrages ist der Anspruch auf Ersatzzahlung bei Verlust der Sendung entstanden. Und wird eben auch nur an die andere Vertragspartei gezahlt.
      Deine Ansprüche, die Du gegen den Versender/Verkäufer hast, können DHL egal sein.


      Anmerkung: Zitate entwirrt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • lhamiltonF1 schrieb:

      Und ich habe laut BGB § 285 ein Recht auf Abtritt der Versandversicherung.
      zum x-ten Male: NEIN!
      Der Vertragspartner von DHL ist DEIN VK. Wenn das Paket verschwindet, dann ist DHL GEGENÜBER DEINEM VK in der Pflicht.
      DU hast ein Anrecht von dem VK. ENTWEDER eine Abtrittserklärung zu erhalten, WÄHREND DHL den Fall klärt --- ODER die Erstattung, FÜR DEN FALL, dass DHL dem Absender den Schaden bereits ersetzt hat.

      lhamiltonF1 schrieb:

      Und die Post ist außerdem der Verursacher.

      Was denn nun, ich dachte der VK ist der böse Bube, der von vorneherein einen ganz geschickten Betrug eingefädelt haben soll....

      lhamiltonF1 schrieb:

      Sie sollen mir meinen Schaden bezahlen.
      DHL soll Dir also den Schaden bezahlen, dafür weil Du möglicherweise betrogen wurdest?

      lhamiltonF1 schrieb:

      Ich habe sogar angeboten das die Post das Geld bis zur endgültigen Klärung nicht auszahlen soll.
      Das wäre doch für die Post kein Problem.

      DHL wird sicher hocherfreut über dieses "Angebot" gewesen sein.....
      Was für eine "endgültige Klärung"? Das Verschwinden des Pakets, klärt selbstverständlich DHL höchstselbst und nicht Du.

      Und ob Du evtl. betrogen worden bist, klärt ggf. die Polizei und ggf. letztlich ein Gericht (wenn Du damit zum Anwalt gehst).

      lhamiltonF1 schrieb:

      Wie gesagt die Post ist der Verursacher und Informationen hätten Sie mehr als genug das hier Betrüger am Werk sind.
      Du schreibst lauter wirres Zeug. Erst behauptest Du es sind Betrüger am Werk (wofür Du genau NULL Beweise hast), dann willst Du DHL dafür verklagen.
      Wenn hier Betrüger am Werk sind, was erst noch zu beweisen wäre, dann kann DHL hierfür genau gar nichts. Wofür DHL was kann ist, dass sie das Paket versaubeutelt haben. Da DHL diesen Schaden aber, so sieht es zumindest aus, ersetzen will (oder dies bereits hat), gibt`s hier gar nichts, wofür DU DHL verklagen könntest.

      Halte Dich an Deinen VK, von dem Du den TV gekauft hast. Alles andere ist Zeitverschwendung.
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