... aber wie es wohl rechtlich ausschaut im durchreglementierten Deutschland?
Gute Ideen muss man haben ...
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„muss“ muss es natürlich in der Überschrift heißen! grrr
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Dürfte ne Sachbeschädigung sein, falls man es nicht wieder abwaschen kann. *scnr*
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Die künstlerische Darstellung auf dem Kanaldeckel ist natürlich auch geschützt.
Dann hat er sicher keine Genehmigung auf der Straße zu verkaufen und und und ...
Ich hoffe er kann das aber weiter machen, ohne auf Erbsenzähler zu treffen. -
pandarul schrieb:
falls man es nicht wieder abwaschen kann
dann würd ich mal "Pflege- und Instandhaltungsmaßnahme" behaupten solange die Funktion nicht beeinträchtigt ist
derwesten.de/staedte/gelsenkir…-vom-muell-id7733055.htmlBedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte" -