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  • Passt zwar nicht so ganz - aber ... letztens wollte ich bei LIDL im Online Shop einkaufen. Die fahren vor dem Kauf direkt eine Bonitätsprüfung ab. Krass. Da dachte ich mir nur, so eine Datenbank sollte es auch für Privatleute geben. Zumindest für die, die so einen Schuldner vor sich haben. Immerhin will ich mein Geld auch nicht einfach so verbrennen.

  • Ich weiß nun nicht, welches du benutzen willst. Ich kann mich nicht mehr erinnern, welches ich damals benutzt habe, da das nun 6 Monate her ist. Sorry. Ich kann dir nur soviel sagen: Der Gerichtsvollzieher wollte auch nur relativ wenig Auskunft geben. Du bekommst nur ein Dokument, mit dem du dann weiter auf die Suche gehst. Telefonisch habe ich den GV nicht erreichen können. Muss aber dazu sagen, dass ich nicht sooo oft probiert habe. (3 x) Aber ich habe auch nicht so viel Zeit, da ich ja arbeit…

  • Hi Mitstreiter Also ich hatte damals nichts bezahlt - aber die Auskunft war dann auch demnach. Die richtige (allumfassende) Auskunft hatte ich erst bekommen, als es eigentlich schon zu spät war. Da war dann klar, dass bei dem nichts zu holen ist - ein Profi sozusagen, der immer kräftig ein- und verkauft (auch jetzt noch auf ebay), aber eben nur hin und wieder seine Rechnungen nicht bezahlt. Drücke dir die Daumen. Das liebe Sternchen weiß da aber auch evtl. mehr dazu!

  • Danke Sternchen. Habe nun heute ein Mail losgeschickt mit Bitte um mehr Informationen. Mal sehen, was ich als Antwort erhalte. Den PFÜB lasse ich dann mal dort. Grüße!

  • Habe gerade folgendes gefunden: Zitat: „Die Gläubiger wie auch die Höhe der Forderungen müssen dabei detailliert angegeben werden. Der dritte Punkt, der in der Erklärung für Drittschuldner anzugeben ist, ist der, welche anderen Personen welche Forderungen gegen den Schuldner stellen und warum. “ Quelle: tipps-zur-insolvenz.de/insolve…ittschuldner-zur-zahlung/ Ist das so richtig? Schreibe ich also dem Drittschuldner nun, dass ich gerne eine nutzbare Auskunft über meinen Schuldner haben möchte? De…

  • Hab jetzt mal angefragt. Der "Gute" ist nun wohl erkrankt und es stehen immer noch einige Schuldner schlange. Die Auskunft meinte, dass es nicht gut aussieht. Ich solle doch mal mal bei der Krankenkasse nachfragen. (?) Er wollte nicht mehr Auskunft erteilen. Sieht also nicht gut aus. Es ist einfach zum k.... .

  • Hallo Sternchen, ich danke dir für die Rückmeldung. Dann werde ich mal warten. Ich hoffe, der hat nicht massiv Schuldner / Schulden.

  • Heute habe ich nun einen Brief vom Arbeitgeber des Schuldners erhalten. Darin steht unter anderen: 1. Wir erkennen die Pfändung ... an. Wir sind bereit, Zahlungen zu leisten, ... 2. Andere Personen haben keine Ansprüche an die Forderung geltend gemacht. 3. Die Forderung wurde bereits für andere Gläubiger gepfändet. Was heißt besonders dieser letzte Punkt 3? Danke und Grüße

  • Zitat von Heiner.Hemken: „Zitat von PeterPan321: „... Mal sehen wie das läuft. Die Kosten haben sich aber insgesamt für den Schuldner mittlerweile auf fast das Dreifache des ursprünglichen Wertes hochgeschaukelt.“ Dann solltest Du darauf achten, dass das Eintreiben die normale Verjährungsfrist, der die nicht titulierten Kosten unterliegen, nicht überschreitet, sonst kann sich der Schuldner auf die der Einrede der Verjährung für diese Kosten berufen.“ Danke dir für den Hinweis. Da hab ich ja noch…

  • Zitat von schumiline: „Zitat von PeterPan321: „Sagen wir mal so - mit dem Rückzahlen wird nicht auf einen Schlag gehen, aber es gibt Überschuss“ Der Überschuss wird nach Rang abgeführt, je nachdem wieviel Pfübs schon vor dir noch bedient werden müssen kommst du dann irgendwann an der Reihe.“ Ich hab ja Zeit. Warte ja nun schon seit einiger Zeit auf meine Kohle. Gut Ding will halt Weile haben.

  • Zitat von Sternchen: „Gibt es denn beim Lohn was zu pfänden?“ Sagen wir mal so - mit dem Rückzahlen wird nicht auf einen Schlag gehen, aber es gibt Überschuss. Warten wirs mal ab. Ich melde mich wieder.

  • Wie es weiter ging (geht)

    PeterPan321 - - Sonstige Sachthemen

    Beitrag

    So, habe nun beim Amtsgericht eine Vermögensauskunft beantragt. Dies kam dann auch nach 6 Wochen und es sieht nicht soo schlecht aus. Er arbeitet. Aber er hat schon einige Dinge gepfändet bekommen. Von daher ist das jetzt Glückssache. Oder? Auf jeden Fall habe ich nun direkt noch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgefüllt und abgeschickt. Mal sehen wie das läuft. Die Kosten haben sich aber insgesamt für den Schuldner mittlerweile auf fast das Dreifache des ursprünglichen Wertes hochge…

  • Zitat von Sternchen: „ Wie ist diese Forderung überhaupt entstanden, hast du bezahlt und er nicht geliefert?“ Ok. Danke. Werde ich machen. Er hat Schrott geliefert und dann noch nicht mal vollständig. Ich habe die Ware noch. Er willigte Im Dezember telefonisch ein, dass wir das Zug um Zug rückabwickeln. Aber seither keine Antwort. => Mahnbescheid und nun Titel.

  • Zitat von Sternchen: „Zitat: „Die neuen Vermögensauskünfte sind nur über den Gerichtsvollzieher erhältlich. Der Gläubiger kann diese nicht mehr selbst anfordern und muss zudem statt bisher € 15,00 nun € 25,00 für eine Kopie zahlen. “ Ich würde zuerst mal den zuständigen GV anrufen und fragen ob es ein Stammkunde....ist, vielleicht rutscht dem ja was raus“ ... und wenn er kein Stammkunde ist, dann versuche ich es zunächst mit einer PfüB? Habe ich das so richtig erfasst? Wenn er Stammkunde ist, ve…

  • Zitat von Sternchen: „ Vielleicht gibt es auch schon ein aktuelles Vermögensverzeichnis, dann musst du nur eine Abschrift anfordern Hab gerade mal geschaut, eine VAK kostet 45 Euro, ein PFÜB "nur" 20 Euro, da könnte sich eine Pfändung schon lohnen“ Daher dachte ich ja auch zunächst an eine PFüB (€ 20). Das Konto von ihm, wovon ich die Bankdaten habe, ist das Konto, das er bei Ebay angegeben hat. Da könnte also etwas zu holen sein. (könnte) Aber generell gebe ich dir natürlich recht. Wollte eben …

  • Zitat von Sternchen: „Zitat von PeterPan321: „So, der Tip mit dem Anrufen war gut. Danke! Allerdings musste ich 5 Tage probieren, bis ich jemanden erreichen konnte. Keine Insol. Jetzt frage ich mich aber immer noch: Soll ich Pfändung von Gegenständen durch den GV veranlassen oder Kontopfändung? Das sind je zwei unterschiedliche Dinge, die ich da ankreuzen kann. Beides angeklickt kostet ja auch mehr. Oder liege ich da falsch?“ Erstmal die Vermögensauskunft, Pfändung von Gegenständen ist meist so …

  • So, der Tip mit dem Anrufen war gut. Danke! Allerdings musste ich 5 Tage probieren, bis ich jemanden erreichen konnte. Keine Insol. Jetzt frage ich mich aber immer noch: Soll ich Pfändung von Gegenständen durch den GV veranlassen oder Kontopfändung? Das sind je zwei unterschiedliche Dinge, die ich da ankreuzen kann. Beides angeklickt kostet ja auch mehr. Oder liege ich da falsch?

  • Zitat von Löschbert Bastelhamster: „Zitat von PeterPan321: „dass es aber nicht sicher sei, dass diese Auskünfte erteilen würden. (Zumindest nicht mündlich und auch nicht kostenlos)“ Sinnvoll, dort mal eben vorab anzurufen und einfach nachzufragen ist es auf jeden Fall. Mehr als "Sagen wir am Telefon nicht" kann dabei nicht passieren. Die korrekte Erwiderung darauf lautet sinngemäß: "Ich hatte eben gedacht, ich erspare Ihnen den Schriftkram mit dem förmlichen Antrag." Ich habe noch nicht erlebt, …

  • So - war nun heute beim Amtsgericht vor Ort. Dort sagte man mir, dass man sich um Auskunft des Schuldners an das Amtsgericht vor Ort (beim Schuldner) wenden müsse, dass es aber nicht sicher sei, dass diese Auskünfte erteilen würden. (Zumindest nicht mündlich und auch nicht kostenlos) Man war aber so freundlich mir folgenden Link zu geben: justiz.nrw.de/BS/formulare/zwa…eckung_pfaendung/GV_6.pdf Hier sollte ich zunächst und nur VA 802c ZPO angehakt werden. (Das ist nur die Vermögensauskunft) Dies…

  • Zitat von auktions-manni: „Zitat: „Bin mal gespannt, was für Auskunft ich morgen erhalte. Ich hoffe nur, dass der noch nicht in Insolv. ist. Danke für deine Erläuterung. So in etwa hatte ich es verstanden nur falsch ausgedrückt. Denn wenn der Insolv. ist, dann kann ich mich nicht einfach zu den vorhandenen Schuldnern dazustellen? Dann muss ich erst warten, bis die alle ihr Geld haben und wenn er dann noch etwas hat, dann darf ich? “ Du könntest dich nur dann in die Reihe der Gläubiger einreihen,…