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  • Die differierenden Daten zwischen dem Inhaber und Nutzer der Domain "hardwareshop.de" sind möglicherweise erklärbar. Die Domain steht auf der Seite http://www.sedo.de für 6.000 Euro zum Verkauf. Denkbar ist, daß der Shopinhaber H. diese gemietet hat bzw. eine Kaufoption vorliegt. Bei Geizhals wurden inzwischen alle Angebote des Shops gelöscht. Vermutlich ist das eine Konsequenz der Diskussion im Geizhals-Forum und der schlechten Kunden-Bewertungen. Auf Seiten wie "eVendi.de" ist der Shop noch mi…

  • Nach einem Hinweis hat "geizhals.at" jetzt offensichtlich die Daten des Vorgänger-Shops eingeblendet. Statt Null gibt es nun plötzlich 26 Bewertungen mit einer Note von 3,46. Den schlechtesten Wert mit 4,25 gibt es bei "Korrektheit der Angaben im Shop (z.B. Lagerstand)". http://geizhals.at/deutschland/?sb=73137

  • Mein mehrfacher Versuch hardwareshop.de telefonisch zu erreichen, ist leider gescheitert: "Der Teilnehmer ist nicht erreichbar." Dafür dreht dieser kleine Laden nun richtig auf. Aktuell offeriert er bei "geizhals.at" für ca. hundert Artikel absolute Bestpreise. Hier mal die (noch aktuelle) Geizhals-Liste: geizhals.at/deutschland/?bpof=hardwareshop.de Bei fast allen Artikeln sind 4-10 Werktage Lieferzeit aufgeführt. Sehr wahrscheinlich ist, daß die Artikel überwiegend lagermäßig nicht vorrätig si…

  • @cast _away Zitat: „"Wie kommst du darauf, dass es sich hierbei um ein Kleingewerbe handelt?" “ Zitat IHK Frankfurt: Zitat: „ (...) Eine Besonderheit des deutschen Unternehmensrechts ist die Unterscheidung zwischen „Kleingewerbe“ und „kaufmännischem Betrieb“. Diese Unterscheidung spielt nur bei den Personenunternehmen eine Rolle und nicht bei den juristischen Personen. Kaufmännische Unternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden. (...) “ Quelle: frankfurt-main.ihk.de/starthil…echtsfrag…

  • Auf der Suche nach einer Kamera bin ich über "geizhals.at" zufällig auf eine neue Internetseite mit dem Namen hardwareshop.de gestoßen. Dort wird das gerade neu erschienene Kameramodell nicht nur günstig angeboten, sondern man verspricht (im Gegensatz zu anderen Shops) auch kurze Lieferzeiten. Hier die Website: hardwareshop.de/index.php Die Zahlungsmethoden von "hardwareshop.de" überzeugen nicht. Sicherer Rechnungskauf soll erst "demnächst" möglich sein. Nachnahmekunden werden mit zusätzlich 11,…

  • Im eBay-Sicherheitsforum hat der Nutzer "kuenstler56" heute den folgenden Link veröffentlicht: http://www.schliedermann.eu/aktuelles/aktuelles.html Das habe ich dann wie folgt kommentiert: Zitat: „@kuenstler56 (Ich denke mal, der Anwalt - selbst Jahrgang 56 - hat hier gepostet.) Danke für diesen Hinweis. Leider hat mir die Staatsanwaltschaft die Einstellung der Ermittlungen gegen mich bisher nicht mitgeteilt. Allerdings war mir (und vermutlich auch ihnen) von Anfang an klar, daß ihr Klient auf d…

  • @suteburu Der Fehler liegt bei dir. Auslandsversand ohne Nachweis birgt immer erhöhte Verlustrisiken. Zudem verlangt PayPal vom Verkäufer einen Versandnachweis. Das ist z.B in der Verkäuferschutzrichtlinie geregelt: cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cm…ction_full&locale.x=de_DE Für 8,05 Euro (bis 500g) bzw. 14,05 Euro (bis 1000g) hätte man das Spiel statt als Päckchen auch als eingeschriebenen Groß- oder Maxibrief weltweit verschicken können. Beim Maxibrief ist auch Päckchengröße möglich. Für PayPal i…

  • @kim In der Praxis würde ich bei Artikeln unter 100 Euro auch auf eine Mahnung/einen Rücktritt per Einschreiben verzichten. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein Kunde klagt ist ja gering. Möglicherweise reicht einem Gericht auch ein dokumentiertes Mahnverfahren über die Mailfunktion von eBay. Anwälte würden aber trotzdem wegen des besseren Nachweises auf den Postweg verweisen.

  • @kim Hier das eBay-Angebot: cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110438528406 Es ist aufgrund der Schilderungen nicht eindeutig, ob du rechtswirksam vom Vertrag zurückgetreten bist. Rechtlich ist eine Mahnung mit Fristsetzung und die Erklärung des Rücktritts wegen Nichtzahlung erforderlich. Das muß gegebenenfalls nachweisbar sein. (Z.B. Einschreiben/Rückschein.) Es ist nach meiner Erfahrung nicht ungewöhnlich, daß Zahlungen von Käufern durch Dritte erfolgen. Immer wieder gibt es auch Käufe…

  • @andi Ich vermute mal, daß du unter dem Accountnamen "hosenfreak" verkaufst. Da gibt es allerdings schon gewisse Auffälligkeiten. So z.B. dieser Bieter mit 7 Bewertungspunkten, der in den letzten 30 Tagen ausschließlich auf deine Artikel geboten hat. (20x auf 14 verschiedene Artikel.) offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink (Ich hoffe, daß der Link klappt.) Wären es alles Musik-CDs könnte es vielleicht ein Sammler sein. Aber er hat auch auf Spielzeug, ein Diskettenlaufwerk und e…

  • @andi Um den Sachverhalt zu beurteilen, bräuchte es weitere Informationen. Wie lauteten dein und sein Bewertungskommentar genau? Hat er den Account zum Kauf bei dir benutzt, bei dem du gekauft hast? Bei ungerechtfertigten Bewertungen bzw. Kommentaren gibt es gute Chancen, diese auf dem Rechtsweg entfernen zu lassen. Allerdings könnte das auch für die Bewertung gelten, die du selbst abgegeben hast.

  • @Charmin Zitat: „Was hast du für ein Handy?! :-)“ Ein Siemens A70. Das habe ich vor ca. 4 Jahren neu für 50 Euro gekauft.

  • Mit Hinweis auf die irrtümliche Annahme des Geldes und auf seine aktuelle Lebenssituation sollte er versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Ich frage mich allerdings, ob jemand der knapp bei Kasse ist, unbedingt ein 250-Euro teures Handy braucht.

  • Der Freund wird das Geld zurückzahlen müssen, denn es liegt nach meiner Auffassung eine ungerechtfertigte Bereicherung vor. Hier die Rechtsvorschrift aus dem BGB: dejure.org/gesetze/BGB/812.html

  • Mitte September hatte ich im eBay-Forum die folgende Frage an eine eBay-Forenbetreuerin zu einer besonderen (aber nicht unüblichen Art) der Gebotsabschirmung gerichtet. Bei geschickter Gebotsabschirmung wird der Helfer kein Höchstbieter und deshalb läuft der Verweis auf die eBay-AGB vermutlich ins Leere. Zitat: „bubu.m schrieb:@Pinklinerin Gerda Letzen Freitag hatte wir eine Frage zum Thema "Gebotsabschirmung". Dabei tauchte die Frage nach der Gültigkeit des (preislich gefallenen) Höchstgebots a…

  • eBay hat nicht reagiert. "123.knoepfchen.90" darf weiter am Handel teilnehmen. Deshalb habe ich diesen Fall in einem Thread im eBay-Sicherheitsforum verarbeitet: community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=317848 Ärgerlich ist zudem, daß der Nutzer "123.knoepfchen.90" sich sich nicht nur eines Helfers bediente, sondern in den letzten 6 Monaten selbst 24 Gebote zurückgezogen hat: 2gse629.jpg

  • @Venkman Möglicherweise folgt eine negativen Bewertung durch den Käufer. Leider ist nach dem eBay-Grundsatz zur Entfernung von Bewertungen ist nicht ausdrücklich vorgesehen, daß diese wieder entfernt werden kann: pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html Besser als eine weitere Mail an eBay ist es, daß Problem noch einmal kurz in dem Pinkliner-Thread im eBay-Technikforum anzusprechen. Dort kann eine eBay-Mitarbeiterin (Pinklinerin) Stellung nehmen. Möglicherweise handelt es sich um ein P…

  • @juergen5968 Wäre ich der Käufer der den Artikel nicht abnimmt, sähe ich der folgenden Ankündigung relativ gelassen entgegen: "Werde bei Nichtabnahme des Artikel mir erlauben 30% der Kaufsumme als Schadenersatz einzuklagen." Das ist kein Klausel die Vertragsbestandteil geworden ist, sondern nur eine einseitige Ankündigung von dir. Ob du dann 10%, 30% oder 50% einklagen wirst, ist mir als Käufer egal. Zwar steht dir bei Nichtabnahme des Artikels grundsätzlich Schadenersatz zu, aber den mußt du vo…

  • @Venkman Hast du den Versand auf Deutschland beschränkt und (!) hast du ausdrüclich ausländische Käufer ausgeschlossen. Das muß man als Einstellung in Mein-eBay niederlegen: Mitgliedskonto -> Einstellungen -> Verkäufereinstellungen -> Eingeschränkter Käuferkreis -> Bearbeiten ->Käufer in Ländern, in die ich keine Ware verschicke: Käufer nicht akzeptieren, die in Ländern angemeldet sind, in die ich keine Ware verschicke Wenn dann trotz hinterlegter Sperre ein ausländischer Account geboten hat, da…

  • Vielleicht hilft dir die PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie: Zitat: „(...) Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, wenn die folgenden Angaben auf dem Versandbeleg enthalten sind: •Einlieferungsdatum •Name des Empfängers Der Name des Empfängers muss mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen. “ Der letzte Punkt ist wichtig, weil manchmal die hinterlegten Adressen bei eBay und PayPal nicht übereins…