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  • Zitat: „Sehr geehrte User des Bilderdienstes Premage.de Sicher haben Sie schon bemerkt das Ihre Auktionsbilder nicht mehr angezeigt werden und die Homepage in den letzten Tagen offline war. Leider haben wir momentan einen Totalausfall unserer Infrastruktur. Unser Backupserver ist zwar kurzzeitig eingesprungen, jedoch ist dieser Aufgrund eines Raidausfalls ebenfalls nicht erreichbar. Wir haetten nie gedacht das es zu einem solchen Extremfall kommen kann. Leider können wir nicht sagen wann Premage…

  • Ja natürlich, das vergaß ich. Diese Möglichkeit besteht natürlich. Aber ich bin davon ausgegangen das es sich um einen Pivatverkauf gehandelt hat, da dieses Problem bei einem gewerblichen Verkäufer "normalerweise" nicht aufgetreten wäre! Wie Stubentiger schrieb, schicke mal die Auktion!

  • Gern geschehen, dafür ist dieses Forum ja da, um Verkäufern bei ihren Problemen zu helfen! Verkäufer können Käufer nicht mehr negativ bewerten! Ich hielt diese Änderung bisher für absoluten Nonsens - wie gesagt bisher!

  • Noch ein letztes mal da du ja auf Weltreise gehst: Zitat aus deiner Artikelbeschreibung: "Ich schicke das Paket immer so schnell wie möglich nach Geldeingang, meistens gleich am nächsten Tagn, manchmal auch am selben Tag." Und die Aussage Zitat: „"das es dich gewundert hat, das es noch als Brief durchgegangen ist"“ ist meiner Meinung nach ein Fauxpas den man sich als seriöser Verkäufer nicht erlauben sollte. mehr muss man eigentlich nicht mehr schreiben, oder? Aber freu dich über die 5 Euro und …

  • Ich denke das mit der Meldung "nicht bezahlter Artikel" der Käufer von EBAX verwarnt wird. Automatisch. Du kannst natürlich auch mit Rechtsanwalt eine Erfüllung des Kaufvertrags durchsetzen. Wie das geht kann dir der eine oder andere hier im Forum besser erklären, wenn es sich denn überhaupt lohnt!

  • Ich weiss zwar nicht was ein I-Toch ist, meintest du einen I-touch??? Wenn ja dann ist das wohl ein Betrag der etwas höher ist. Wenn du Pech hast und das Päkchen ist verschwunden, dann wirst du wohl keinen Ersatz erhalten. Leider ist bei den niedrigen Versandkosten keine Sendungsverfolgung vorgesehen. Ob der Verkäufer angesichts dieser, "Lizenz zum Nicht-Verschicken" überhaupt verschickt hat lässt sich nicht feststellen! Er kann jederzeit behaupten er hätte die Sendung losgeschickt, dafür genügt…

  • Du solltest vielleicht mal deine eigenen Beiträge lesen: Die Dame wollte versicherten Versand als DHL Paket (bei Paketen muss der Empfang quittiert werden). Du hast als "Warensendung" geschickt. Das heisst da liegt irgendwann eine Sendung im Briefkasten oder vor der Haustür. (oder auch nicht). Eine Empfangsquittung oder irgendein Beleg gibts hier nicht. Dein Beleg, für den, ja was eigentlich??? Postwertzeichen??? kannst du vergessen! @ Biguhu Natürlich meinte ich mit Konsequenzen nur die Meldung…

  • @gracjanski Du hast halt Glück gehabt mit der Käuferin! Deshalb kannst du hier auf selbssicher machen. Wenn ich einen solchen Kauf abschliessen müsste, hättest du ein echtes Problem. Ich würde nach einer Woche fragen: Lieber gracjanski wo bleibt meine Ware??????? und dann würde ich das durchziehen! Mit allen Konsequenzen!

  • EBAX nimmt ja auch 8% glaub ich Gebühren. Da ist die Bank mit 10% nicht mehr viel drüber. Also über EBAX würd ich sowas nicht verkaufen. Das Thema ist aber interessant, da legt man sein Geld in Gold an und wirds dann nur unter Verlust (10%??) wieder los. Das kanns eigentlich auch nicht sein. Vielleicht sollte ich meine Goldvorräte anders anlegen. Aber ich glaube meine Frau wird da sauer wenn ich meinen Ehering verscheuere!!

  • marius.kallhardt.de/blog/2008/…llegen-nach-ebay-auktion/ Ist zwar etwas dürftig. Auf die schnelle hab ich nicht mehr gefunden. Meine Ansicht liegt das aber auch durchaus im Bereich des Möglichen. Riskieren würde ich dies aber nicht! Immerhin kosten 200 Krügerrand (1 Unze) ca 180.000 Euro, eher mehr, je nach Goldpreis. @Franzi: Krügerrand sind sehr beliebte Goldanlageformen und haben einen ziemlich stabilen Marktwert (Kosten für 1 Unzen-Münze ca 900 €) die kannst du bei jeder seriösen Bank verkau…

  • Die Gefahr das Einbrecher über Ebax deine Adresse butzen können ist durchaus begründet. Wenn du Artikel wie "Tafelsilber" oder "Krügerrand" verkaufst ist die Gefahr sogar relativ hoch. (Wenn es denn mehrere Verkäufe sind) Bei solchen Artikeln solltest du auf Internet-Auktionshäuser verzichten und anders verkaufen. Außerdem bringt das auch, meiner Meinung nach, mehr Erlös.

  • Auch die Gebühren sind moderat. 50 % niedriger als EBAX. Außerdem keine Einstellgebühren, egal welcher Startpreis. Bilderkosten sind etwas höher aber damit kann man leben wenn man einen eigenen Bilderservice nutzt. Also ich melde mich da mal versuchsweise an.

  • Hab es eben bei Wortfilter gelesen! Vielleicht ist das mal die zu erhoffende Konkurrenz. Vor allen Dingen die Überprüfung der Negativbewertungen durch Amprice ist ein Schritt nach vorne. Ich denke mal das Konzept ist in Ordnung. EBAx hat im Moment wohl mehr Probleme mit sich selbst, als darauf zu reagieren.

  • Wieder ein paar Computer-Kiddies die gegen EBAX anstinken wollen! Die 458++ ste Auktionsplattform. Na ja. Wie BIGUHU schon schrieb, der Schuß ist ja wohl völlig nach hinten los gegangen. Ich habe die Entwiklung von EBAX über Jahr hinweg verfolgt. Dahinter stand am Anfang eine Geschäftsidee, ein durchdachtes Konzept und schliesslich eine professionelle Ausführung. Alles das was ich an einer solchen "Werbeaktion" wie die von Yakawieauchimmer vermissen lasse. Aber in jungen Jahren zahlt man halt au…

  • BIGUHU hat deine Frage schon beantwortet. Du hast also eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten und kannst das gelassen sehen. Was micht interessiert ist , ob man jetzt den Spieß umdrehen könnte und Anzeige wegen ungerechtfertigter Abmahnung stellen könnte. Vielleicht weiss jemand was darüber? Wenn man jemanden ungerechtfertigt beschuldigt muss man normalerweise die Konsequenzen dafür tragen.

  • Das "Pushen" von Preisen ist doch schon so alt wie E-Bay selbst. Ich kann nicht verstehen wie man sich darüber noch auslassen kann! Der Typ ist ja noch etwas "einfältig" dazu. E-Bay melden, "Strafantrag stellen etc. etc. Das kann wohl kein Ernst sein, oder doch? Wenn ich etwas ersteigern will gebe ich meinen Höchstpreis ein was ich zahlen will, und wenn der Pusher drüber geht ist das sein Problem. Und wenn mir einer schreibt die Festplatte ist defekt, nehme ich das zur Kenntnis, alles andere kan…

  • Es gibt da mehrere Möglichkeiten. Er kann die Software aus dem Betriebsvermögen entnehmen und dann als Privatperson versteigern. Damit umgeht man zwar nicht die Umsatzsteuer (weil Entnahme ist USt.-pflichtig) aber der Verkauf wäre nicht gewerblich! Die Entnahme müsste zum Teilwert erfolgen (=Marktwert). Die von privat gekaufte Software ist genauso abzugsfähig wie die beim Softwarehändler, nur halt ohne Umsatzsteuer!

  • Hallo, Ich bin neu hier und möchte zu dem Thema gerne was loswerden: Ich kann hier nur raten - FINGER WEG ! Der EBAY Account ist Bestandteil des Betriebsvermögens der GMBH oder Ltd. (oder sonstiger Firmierung). Wenn die Firma gekauft werden soll (nur wegen des EBAY Namens) sollte man bedenken, dass die Schulden bei einem Verkauf mit erworben werden. Vor einem Firmenkauf sollte man sich unbedingt mit einem Steuerberater und Rechtsanwalt unterhalten und beraten lassen. Alles andere ist Quatsch. Es…