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Es gab noch gar kein PayPal, zumindest kannte ich es nicht, da fand ich es schon schwierig zu differenzieren, was man abweichend von der Gesetzgebung in AGB frei vereinbaren darf und was nicht. Der beliebte Spruch "PayPal darf nicht das BGB aushebeln" ist jedenfalls m. E. viel zu pauschal und gehört mit anderen beliebten Ebay-Community-Sprüchen in die Tonne, finde ich. Für einen erfahrenen Juristen mag die jeweilige Beurteilung treffsicher machbar sein. Für mich als Laie, obwohl früher berufl. v…
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Wieso sollte eine Klage gegen den K erfolgreich sein? Es wurde doch schon gerichtl. festgestellt, dass die PayPal-AGB vertragl. Bestandteil sind. Ich finde das diesbezügl. auch richtig (anders als im Nachbarthread). PayPal wirbt mit Käuferschutz. Bietet ein VK PayPal an, dann tut er das dann zwangsläufig auch und schafft Vertrauen. Die AGB wurden anerkannt und somit den zum BGB abweichenden Bedingungen zugestimmt. Diese halte ich auch für legitim.
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Man darf in AGB alles Mögliche verankern, auch abweichend vom BGB. Das hat jedoch durchaus seine Grenzen. M. E. darf PayPal Ergebnisse aus eigenen strafrechtl. Ermittlungen gerne intern verwenden, aussagekräftig ist das ansonsten nicht. Wir haben dafür die Ermittlungsbehörden im Staatsauftrag. Würde mich mehr als wundern, wenn man sich dafür per AGB eine eigene Legitimation schreiben dürfte.
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Ist ein Argument, aber unter VK-Schutz ist es verankert. Sollte es kein AGB-Bestandteil sein, dann ist das doch eine strafrechtl. bzw. zivilrechtl. Angelegenheit und dürfte nur insofern in PayPals Zuständigkeit liegen, dass es im Zweifel zu deren Lasten gehen müsste. Ansonsten sind hierfür doch andere Institutionen zuständig. Man soll sich lediglich auf eine schwammige IP-Prüfung verlassen ????? Wieso? So etwas taugt doch bestenfalls zu deren internen Verwendung. Dafür gibt es doch Polizei und S…
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Vielleicht taugt ja meine neue Lesebrille nix, aber ich kann unter den akuellen K-Schutzrichtlinien nix von K-Schutz bei unautorisiertem Fremdzugriff finden. Wo steht das denn? TE, hast du dazu etwas in den Nutzungsrichtlinien gefunden? Das finde ich nur unter VK-Schutz und dass dieser unter diesen und jenen Umständen entfällt.
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PayPal hin, PayPal her. Wurde denn versucht den Verbleib des Smartphones mittels Imei zu orten?
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Wie auch immer. Du kannst es als Lehrgeld verbuchen oder zumindest gegen die PayPal-Entscheidung Einspruch einlegen, weil dir bisher weder von PayPal noch vom Account-Inhaber ein polizeiliches Aktenzeichen mitgeteilt wurde und dir daher keinerlei Beleg für einen nicht autorisierten Fremdzugriff vorliegt.
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Um welchen Warenwert geht es denn?
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Versand erfolgte nicht als Brief/Einschreiben, sondern es wurde nur der Code per E-Mail verschickt?
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Es kann aber doch nicht richtig sein, dass der K-Schutz, den der K auch bei einem Gutschein bei (behauptetem) Fremdzugriff genießt, zu Lasten des VK geht. Schließlich genießt auch der VK lt. AGB bei Fremdzugriff VK-Schutz.
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Ich habe einige Einkaufsgutscheine (materiell) aufgerufen, auch wenn PayPal angeboten wurde, findet sich im Angebot dieser Spruch Sicherheit: Lesen Sie die Artikelbeschreibung oder bitten Sie den Verkäufer um nähere Angaben. Alle Details einblenden (Nicht über eBay-Käuferschutzprogramme abgesichert) Demnach zählt es wohl als Geschenkgutschein und ist nicht abgesichert. Steht das in deinem Angebot auch? Vielleicht solltest du die Polizei aufsuchen, den Sachverhalt (behaupteter Fremdzugriff auf K-…
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Einkaufsgutscheine per Einschreiben scheinen nicht ausgeschlossen zu sein oder läuft das auch unter Geschenkgutschein?
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Gutscheine bringen dir offenbar kein Glück... Hast du dir diesbezügl. die PayPal-AGB durchgelesen? Mir ist so, dass es bei gehacktem K-Account VK-Schutz gibt. Den Gutschein hattest du per Einschreiben verschickt?
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Nicht AGB/Le (Namenskürzel). Bei uns ging mal eine Sendung zurück, weil Aufkleber mit Folie versehen. Macht regenfest und kann dennoch gescannt werden. Ein penibler DHL-Oberhauptmann hatte es beanstandet, geht sonst durch.
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Ich habe gestern, ländliche Gegend NRW, ein Paket aufgegeben. DHL-Filiale/Supermarkt. Empfänger in Kiel. Ist heute angekommen
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Bisher konnten wir weder gewerbl. (Hauptpost), noch ich privat (Filiale im Supermarkt), größere Verzögerungen verzeichnen. Scheint jetzt aber loszugehen. dhl.de/streikinfos
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Zitat von *alte_eule*: „Frage an Heyo: Über welchen Zeitraum reden wir hier eigentlich? Poststreik auch bedacht? “ Den Poststreik dürfte das nicht betreffen. Dhl streikt zur Zeit nicht.
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Rock am Ring Ticket verkauft, Käufer meldet sich nicht
Mirabella Neumann - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragJa. Vielleicht ist er schon in Verzug (s. Post 43). Das ist aber für einen jurist. Laien schwer zu beurteilen. Daher Mahnung per Einwurfeinschreiben mit datierter Frist. Das wurde dir aber schon letzte Woche empfohlen.
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Wenn unversicherter Versand in der Artikelbeschreibung angegeben war, dann liegt bei Kauf von privat das Versandrisiko beim K. PayPal regelt das abweichend von der Gesetzgebung. Es gibt VK, die nach einer PayPal-Entscheidung zu ihren Ungunsten, versuchten, das Geld per Klage wieder vom K zu erhalten. Ich weiß jetzt nicht, ob es da schon Erfolgsmeldungen gab. Im Netz recherchieren? Gibt es Zeugen, die den Versand bestätigen können? Oder Versand in der Originalverpackung. Das kam schon hin und wie…
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Rock am Ring Ticket verkauft, Käufer meldet sich nicht
Mirabella Neumann - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragHier ist das mit dem Verzug geregelt: dejure.org/gesetze/BGB/286.html Vielleicht findet ja das Anwendung "Der Mahnung bedarf es nicht 1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist," weil die Veranstaltung termingebunden ist oder das "4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist." Dazu sollte TE aber m. E. einen RA befragen.