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  • Solange wie Sie Aufzeichnungen auch über die Privatentnahmen führen, können Sie das so machen, ja. Bei einer (zugegebenermaßen eher unwahrscheinlichen) BP müssen Sie Ihre Aufwendungen anhand der Rechnungen Ihres Importeurs belegen können. Da sollten die entsprechenden Aufzeichnungen über die getätigten Privatentnahmen (Korrekturen der Aufwendungen) nicht weit weg sein.

  • Zitat: „Original von Xray87 ich werde mal Konkreter: Ich verkaufe als Kleinunternehmer Modellbauartikel die ich über einen Importeur beziehe. Ich kaufe nun dort 3 Modelle, 2 werden weiter verkauft und 1 möchte ich für mich Privat verwenden. In der EÜR würde es doch den berechneten überschuss verfälschen, oder? Ich bin nach §19 von der UST Befreit, mir geht es also nur um die EÜR.“ Danke für die Aufklärung. Also: EK-Betrag einschließlich der anteiligen USt als Privatentnahme ansetzen. Die EÜR wür…

  • Hört bitte mal rein...

    Peter Viehrig - - Hobbys und Sammeleien

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    In Ordnung, ich glaube, jetzt habe ich es ungefähr begriffen Danke. Dann mache ich das mal...

  • Hört bitte mal rein...

    Peter Viehrig - - Hobbys und Sammeleien

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    @Tina Bevor ich völlig durcheinanderkomme, einfach nochmal von vorn: Meine ursprüngliche Frage war die, ob die von Ihnen im Eingangspost gewünschte Abgabe einer Kritik zu Ihrer Stimme auf Ihrer Seite erfolgen soll. Welchen "anderen Thread" von mir ich sonst gemeint haben könnte, weiß ich nicht. Das ist aber auch nicht so wichtig, glaube ich. Wo wir Sie wozu bei wem und überhaupt "adden" sollen, habe ich aber immer noch nicht verstanden. (@ Sarah: Vielleicht liegt das an meinem noch immer tagtägl…

  • Hört bitte mal rein...

    Peter Viehrig - - Hobbys und Sammeleien

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    @Tina, biguhu und all jene, denen es keine Ruhe läßt Nachfolgend meine (leicht abgewandelte) Stellungnahme, wie ich sie bereits gegenüber Sarah abgegeben habe, um das "Sie" etwas aufzuklären. Ich hoffe, daß "das Thema damit dann durch ist": Zitat: „ "Ich "duze" ausschließlich Menschen, die ich entweder persönlich kenne (auch von diesen nur eine Minderheit, nämlich, wenn mit diesen ein entsprechender Grad an Vertrautheit besteht, auch Arbeitskollegen fallen regelmäßig nicht darunter) oder viellei…

  • Hört bitte mal rein...

    Peter Viehrig - - Hobbys und Sammeleien

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    Vielen Dank, Kalle! Wie ich sehe, sind Sie firm. Da haben Sie mir eine Menge voraus. Sorry, wenn ich da nochmal nachfrage: Welche Favoritenliste? Ist die bei MySpace? Ich bin dort zwar registriert, habe mich aber seit meiner Registrierung nicht mehr weiter darum gekümmert. Das war dann nämlich ganz offensichtlich nichts für mich. Oder geht es hier um etwas ganz anderes?

  • Hört bitte mal rein...

    Peter Viehrig - - Hobbys und Sammeleien

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    @Christina Dieses Neudeutsch versteht kein Mensch... Bedenken Sie einfach, die meisten hier waren schon im letzten Jahrtausend älter, als Sie heute sind. Also wo sollen wir Sie wozu bei wem und überhaupt "adden"?

  • Kleiner Nachtrag: Von Christina Behrendt findet sich auch einiges bei YouTube, wobei die beiden Lieder auf ihrer MySpace-Seite viel besser sind, schon weil ihre Stimme viel besser hervortritt, finde ich jedenfalls. Aber wenn alle Stricke reißen...

  • Zitat: „Original von engelchen-mail ich höre nix !“ Das dürfte entweder am fehlenden Flash-Player-PlugIn für Ihren Browser liegen, liebe Sarah, oder an zu hohen Sicherheitseinstellungen desselben. Und es lohnt sich, diese für diese Seite einmal weniger strikt einzustellen. Womit ich hier gleichzeitig eine (extra sehr positive!) Kritik zu Ihrer Stimme hinterlasse, Christina. Oder soll das auf Ihrer Seite erfolgen? Ohne technisch erzeugten Nachhall (also beim Lied "Bubbly") gefällt sie mir besser …

  • Zitat: „Original von Xray87 Hier mal ein Beispiel von mir: je Gesamtsummen aus Beispielsweise einem Monat: 1. Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuerbefreit) Einkauf Brutto 991,27€ Verkauf Brutto 1060,00€ Differenz: 68,73€ Gewinn (wir lassen andere Kosten mal weg) 2. UST berechtigt (mit gleichen Werten wie im ersten Beispiel): Einkauf Netto: 833,00€ dafür Vorsteuer: 158,27€ Verkauf Brutto: 1060,00€ davon UST: 169,24 Differenz: 227€ Aus UST - Vorsteuer ergibt sich eine UST-Zahllast von 10,97€ 227,…

  • RE: PC Kraft Billige PC's und more

    Peter Viehrig - - Werbeforum

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    Gemeint war wohl dieser hier: pckraft.de/

  • Das ist ein hochspannendes Thema! (Merci ) Und es spielen mit Sicherheit viele Detailfragen eine Rolle, als da wären: 1. Ist eine unter diesen Umständen an die Versicherung mitgeteilte Änderung der Anspruchsberechtigten überhaupt wirksam? (Welche Umstände waren das genau? Gab es beispielsweise Zeugen? War vielleicht soagr ein Notar zugegen? Warum zahlte die VS nicht an B, sondern an A?) 2. Wußte A zum Zeitpunkt der Auszahlung der Versicherungssumme von den Ansprüchen der B? Oder konnte diese zum…

  • Die bisher bestmögliche Antwort hat Ihnen Stubentiger bereits gegeben. Ob man einfach den EK-Betrag ansetzen kann, läßt sich seriös nicht pauschal beantworten, Sie müssen schon etwas konkreter werden. Bei Steuerfragen läßt sich pauschal nur eines sagen: Es kommt eben d'rauf an... Das ist wie Radio Jerewan, im Prinzip: Ja. ABER... Also: Worum geht es genau? Welche Waren, in welchen Mengen, bei welcher Art von einem Unternehmen? Wenn Sie nicht konkreter werden wollen, dann fragen Sie lieber Ihren …

  • Biguhu ist schon vor einigen Tagen an mich mit der Bitte herangetreten, daß ich mich in die hiesige Diskussion einschalten möge. Leider war ich einige Tage offline, so daß mich seine Nachricht erst heute (naja, genaugenommen gestern) erreicht hat. Und einiges bedarf meiner bescheidenen Meinung nach tatsächlich auch jetzt noch einer Klarstellung, obwohl Stubentiger und engelchen-mail den TE schon in die richtige Richtung gewiesen haben. Ich kann nur hoffen, daß der TE dem Ratschlag von senfeuter …

  • Zitat: „Original von biguhu Ich habe mich dabei auf das Fachwissen der Journalisten und Redakteuren der FAZ verlassen. Hier nochmals der FAZ-Artikel, den ich oben verlinkt habe: faz.net/s/RubE2C6E0BCC2F04DD78…Tpl~Ecommon~Scontent.html Die Überschrift des Artikels lautet: Zitat: „Paypal wird eine Bank“ Da ich mich in dem Bereich nicht auskenne, ging ich davon aus, daß eines so renommierte Zeitung wie die FAZ weiß, was sie schreibt. Dem ist offenbar auch nicht so. Hier dasselbe: silicon.de/cio/b2b…

  • Zitat: „Original von biguhu Danke für die Aufklärung. Ich hatte bisher gedacht, eine Firma mit Banklizenz sei eine Bank, mit allen Pflichten und Rechten. Dem ist offenbar nicht so“ Ein Mann mit einem Führerschein ist noch kein Autofahrer. Ein Unternehmen mit einer Braulizenz ist schließlich auch noch nicht automatisch eine Brauerei. PayPal hat eine Banklizenz, dürfte also eine Bank betreiben. PP hat sicher "gute" Gründe, dies vorerst zu unterlassen.

  • @klaus1976 Mein dringender Rat: Gehen Sie mit dieser Geschichte zu einem Steuerberater. Am besten zu einem, der gleichzeitig auch Rechtsanwalt ist oder einen RA mit in seiner Kanzlei sitzen hat. Es ist durchaus möglich, daß das FA sich an eBay gewandt hat. Es erschien mir nur sehr unwahrscheinlich. Aber wenn das FA ein richtig großes Faß aufmachen will, dann kann das schon sein. Vielleicht ist das FA durch eine BP bei einem anderen erst auf Sie aufmerksam geworden, wer weiß das schon. Mein Gefüh…

  • @aheide Nach § 3a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 UStG (Umsatzsteuergesetz) ist der Ort der von eBay gegenüber dem TE erbrachten Leistung in Deutschland, womit deutsche Steuergesetze greifen. Kurz, die Antwort auf Ihre Frage lautet in dem Fall eindeutig: Nein. Das kann nicht sein.

  • Das FA macht es sich in der Regel ganz einfach - es schätzt dann nach § 162 AO (Abgabenordnung) Absatz 2 sagt folgendes: "Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft oder eine Versicherung an Eides statt verweigert oder seine Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 verletzt. Das Gleiche gilt, wenn der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann od…

  • Zitat: „Original von Stubentiger Zitat: „Vielleicht sollte der Käufer der Federn einen Anwalt aufsuchen. 35,50 Euro sind doch nicht 'ein paar Euros' , bzw. zumindest Ansichtsache! Augenzwinkern“ vor allem für so einen rostigen Schrott! Vielleicht hat der "Käufer" da sogar noch Glück gehabt, dass er diese Dinger nicht bekommen hat! Oder was sagt der 2RadFachmann hier dazu?“ Ich bin jetzt ganz dreist und vermute mal, Sie meinen mich... Man sollte sich vom ersten Eindruck nicht täuschen lassen, das…